RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Der Webshop in der Sommerpause? So gehen Onlinehändler rechtssicher in den Urlaub

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Arbeitnehmer können jetzt mehr oder weniger unbesorgt in die Ferne abdüsen, doch für Webshop-Betreiber sieht die Sache anders aus. Onlineshops müssen im Netz bleiben, ganz egal, ob der Betreiber am Baggersee in der Sonne brutzelt, an der Adria bei Pizza und Pasta entspannt oder das andere Ende der Welt erkundet. Wer den Kunden nicht verärgern und auch rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte einige Regeln beachten.

beach

Der Webshop im Urlaub und was Onlinehändler umsetzen müssen, wenn sie entspannt in die Ferien fahren wollen, sind heute Thema in meinem Blog.

Webshop-Betreiber: So geht entspannter Urlaub

Ich selbst war gerade erst in Afrika und habe das Glück, mich auf meine Mitarbeiter verlassen zu können. eCommerce Startups haben aber häufig nicht den Luxus einer Urlaubsvertretung und müssen deshalb den Webshop in den Ferienmodus setzen.

Wer den eigenen digitalen Marktplatz schon vor dem Urlaubsstart „präpariert“, erlebt im Anschluss kein böses Erwachen.

Urlaub im Webshop: So geht`s

Der Knackpunkt ist die Lieferfrist: Nach dem neuen Verbraucherrecht muss der Onlinehändler die nämlich für jedes Produkt angeben. Also reicht ein allgemeiner Urlaubshinweis auf der Startseite alleine nicht aus (was viele Webshop-Betreiber irrtümlich glauben).

Der Kunde muss schon vor dem Kauf wissen, wann die Ware voraussichtlich geliefert wird und dazu müssen eindeutige Angaben gemacht werden. Die üblichen Versandangaben im Rahmen der Artikelbeschreibung wie „lieferbar in 3-5 Werktagen“ und dazu ein Hinweis auf der Startseite „Wir sind bis 13.08.2014 im Urlaub, bestellte Ware wird erst ab dem 14.08.2014 versandt“ sind eben keine eindeutigen Angaben.

Denn: Der Kunde bekommt widersprüchliche Infos, ob die Ware nun in 3-5 Werktagen geliefert wird oder eben nach dem 14.08.2014. Auch, wenn vom Besteller gerne logisches Denkvermögen und ein wenig Kombinationsgeschick erwartet werden darf, rechtlich ist die Angabe so nicht in Ordnung.

Mein Tipp für Rechtssicherheit: Die Lieferfrist bei jedem Produkt ändern und dazu ein Hinweis auf den Urlaub geben. Natürlich wird die Frist dann sinnigerweise nicht in Werktagen angegeben, sondern mit einem konkreten Datum. Wer also bis zum 13.08.2014 im Urlaub ist, setzt einfach die Lieferzeit auf die Woche nach seiner Rückkehr. Zum Beispiel „Lieferung erfolgt zwischen dem 16. und 19.08.2014“.

Annahmeerklärung als „Notlösung“?

Nun könnte natürlich argumentiert werden: „Wenn ich die Bestellung des Kunden nicht bestätige, bin ich rechtlich fein raus. Die Lieferfrist läuft ja erst mit der Bestellbestätigung an“. Das ist aber zu kurz gedacht: Mal davon abgesehen, dass die meisten Webshops Bestellbestätigungen automatisch versenden, ist die Annahmeerklärung nicht entscheidend für die Lieferfrist. Nach neuem Verbraucherrecht läuft sie ab dem Moment, in dem der Verkäufer die Ware in den Warenkorb legt.

Dazu kommt: Kunden, die tagelang weder eine Bestellbestätigung, noch die Ware bekommen, kommen vermutlich nicht mehr wieder.

Fazit: Jeder muss von Zeit zu Zeit mal die Seele baumeln lassen und abschalten. Als Webshop-Betreiber bleibt da natürlich der kleine „Nachteil“, dass die Kunden auch in der Urlaubszeit bedient werden wollen. Wenn niemand die Vertretung übernehmen kann, muss der Webshop „ferienfit“ gemacht werden – inklusive aller rechtlichen Vorgaben. Um`s Email-Checken kommt man als Selbständiger aber leider nicht drum rum (auch nicht in Afrika) :-).

Weiterführende Informationen

Kategorien

Über Ralph Günther

Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

thisisengineering TeJZCGZXRw unsplash
Patentanmeldung: So schützen Selbständige und Unternehmen ihre Ideen

Entdecken Sie, wie Sie Ihre Innovationen durch Patentanmeldung schützen können. Erfahren Sie alles über Schritte, rechtliche Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten!

weiterlesen

jj ying bghKxNUj unsplash
Cyber Resilience Act: Das müssen Sie wissen
Erfahren Sie, wie sich der Cyber Resilience Act auf Unternehmen auswirkt. Unser Artikel verschafft Ihnen einen Überblick über neue Regelungen und weitere wichtige Eckpunkte. weiterlesen
alexander grey rItGZvquWk unsplash
Steuererklärung als Freelancer: So sparen Sie Zeit und Geld
Mantelbogen, Anlagen, EÜR…die Steuererklärung kann für Freelancer ganz schön verwirrend sein. Unser Artikel liefert Tipps, mit denen die Erstellung einfacher gelingt. weiterlesen
anastasiya badun zGa sTfBMc unsplash
Instagram für Freelancer: Marke aufbauen und Kundschaft gewinnen
Entdecken Sie, wie Instagram helfen kann, Ihre Marke aufzubauen und neue Kunden zu gewinnen. Erfahren Sie alles über Account-Typen, Strategien und kreative Inhalte für mehr Sichtbarkeit! weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Ralph Blog Bild
Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.