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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Noch mehr Fachwissen in der 2. Auflage: Social Media Marketing & Recht – GEWINNSPIEL

Wer nicht zum alten Eisen gehören will, muss mit der Zeit gehen. Diese Weisheit hat sich auch Rechtsanwalt Thomas Schwenke zu Herzen genommen: Der Experte hat seinen praxisnahen Ratgeber Social Media Marketing & Recht überarbeitet und damit wieder ein wirklich „heißes Eisen“ für all Jene geliefert, die (beruflich) im Netz unterwegs sind und Rechtswissen schnell, einfach, kompakt und gut erklärt nachschlagen wollen. Die zweite Auflage des Fachbuchs ist nicht nur aktualisiert und den neuen rechtlichen Bestimmungen angepasst, sondern auch um wichtige aktuelle Themen erweitert.

Noch mehr Fachwissen in der 2. Auflage: Social Media Marketing & Recht
Social Media Marketing & Recht: Warum auch die zweite Auflage von Rechtsanwalt Thomas Schwenke „Must-Have“ ist für Alle, die (beruflich) im Netz unterwegs sind.

Die Neuauflage von Social Media Marketing & Recht von Thomas Schwenke – in der ich übrigens selbst auch wieder mit dem Interview „Versichern von Rechtsverletzungen“ vertreten bin – ist deshalb mein Fundstück der Woche.

Viele Updates für die zweite Auflage Social Media Marketing & Recht

588 Seiten voller Fachwissen, Tipps, Checklisten und Hintergründe liefert Rechtsanwalt Thomas Schwenke in der zweiten Auflage seines Ratgebers „Social Media Marketing & Recht“.

Das sind satte 34 Seiten mehr als noch in der ersten Auflage, die ich kurz nach Erscheinen 2012 hier auf meinem Blog vorgestellt habe. Der ein oder andere wird sich nun fragen, warum ich die zweite Auflage gleich nochmal vorstellen will….dazu schauen wir mal gemeinsam ins Buch.

In den einzelnen Kapiteln hat sich inhaltlich wirklich viel getan, die Gliederung ist aber nach altbewährtem Rezept:

  1. Rechtliche Anforderungen beim Social Media-Marketing
  2. Social Media-Präsenzen einrichten
  3. Verwendung von Bildern, Videos und Texten
  4. Lizenzen, Stockarchive und Creative Commons
  5. Marken, Logos und Markenprodukte
  6. Meinungen, Tatsachen und Werbeaussagen
  7. Gewinnspiele und Direktmarketing
  8. Datenschutz, Nutzertracking und Social Media-Monitoring
  9. Haftung für Mitarbeiter, Agenturen, Nutzer und Links

Noch mehr Rechtssicherheit im World Wide Web

„Social Media ist kein rechtlicher Sandkasten mehr, bei dem man juristisch ein Auge zudrücken kann“ so steigt Thomas Schwenke in die zweite Auflage ein und liefert deshalb auch jede Menge Handfestes. Um Euch einen Vorgeschmack auf die Neurungen zu geben, nehme ich als Beispiel das vierte Kapitel „Lizenzen, Stockarchive und Creative Commons“. Es wurde ordentlich aufpoliert:

Welche Bilder, dürfen wie verwendet werden und wie hole ich mir die Nutzungserlaubnis der Aufnahmen? Auf diese Fragen liefert der Rechtsanwalt in der Neuauflage gleich mehrere Antworten. Eine Muster-Einwilligungsanfrage für Blogbilder ist ebenso neu hinzugekommen, wie eine Muster-Nutzungserlaubnis für Fotografen, die Auftragsbilder angefertigt haben.

Bildrechte im Netz: Thomas Schwenke bringt Klarheit

Der Nutzung von Stockimages wird im aktualisierten Nachschlagewerk besonders viel Aufmerksamkeit geschenkt. Mit dieser Entscheidung geht der Autor mit der Zeit, denn mit der steilen Karriere der Fotos aus den Bilddatenbanken, haben sich auch neue Rechtsfragen ergeben.

Wenn ich für ein Bild bezahlt habe, darf ich`s verwenden wie ich will? Nein, ganz so einfach ist es nicht! Deshalb hat Thomas Schwenke das vierte Kapitel ausführlich ergänzt um die Themen: „Untersagte Nutzungsarten“ „Urhebernennung“ und „Rechte an Stockbildern im Verhältnis zwischen Agenturen und Kunden“.

Was mir richtig gut gefällt: Die neue „Checkliste: Stockbilder nutzen“ macht das Fachbuch noch leserfreundlicher und gut verständlich. All diese Ergänzungen finden sich im vierten Kapitel, aber auch in den restlichen Themengebieten hat der Autor nicht mit Aktualisierungen „gegeizt“.

Und noch ein kleiner persönlicher Hinweis: Auch das Interview mit mir zum Thema „Versichern von Rechtsverletzungen“ (ab Seite 529) ist wieder mit dabei, das ich für die 2. Auflage mit allen wichtigen Neuerungen „geupdatet“ habe. 🙂

Social Media Marketing & Recht: Fachwissen übersichtlich verpackt

Wie schon die erste, zeichnet sich auch die zweite Auflage des Ratgebers durch einen übersichtlichen Aufbau und gut verständliche Erklärungen aus. Mal ehrlich: Um Fachbücher kommen Unternehmer nicht herum. Oft quäle ich mich dann durch trockenes und anstrengendes Lesematerial, nur weil das Fachwissen, das im Dickicht der Satzungetüme fest steckt, hilfreich und fundiert ist.

Nicht so bei Rechtsanwalt Thomas Schwenke: Er verzichtet auf Juristendeutsch und verpackt seine Infos so ansprechend, wie möglich – ohne dass darunter Qualität oder Expertise leiden. Und genau aus diesem Grund stelle ich auch die zweite Auflage auf meinem Blog vor. Jeder, der mit seinem Business im Web unterwegs ist, muss über ein gewisses rechtliches Grundwissen im Bereich Social Media verfügen, sonst können teure Konsequenzen wie Abmahnungen drohen.

Fazit: Thomas Schwenke ist vielen im Onlinebusiness bereits ein Begriff. Als Experte entwirrt er den rechtlichen Wirrwarr rund ums Web und bringt Licht in rechtliche Grauzonen. Mit seinem Buch hat der Rechtsanwalt bereits in der ersten Auflage ein „Must Have“ gelandet, das auf keinem Schreibtisch fehlen sollte. Da die Onlinewelt extrem schnelllebig ist, hat RA Schwenke gut daran getan, sein Werk auf den neuesten Stand zu bringen. Ich kann das Fachbuch deshalb Jedem wärmstens empfehlen.

P.S: Erstmals gibt es Social Media Marketing & Recht auch als E-Book. In der PDF-Version kostet es 28,00 Euro, als Hardcopy 34,90 Euro.

ACHTUNG GEWINNSPIEL: exali.de verlost zusammen mit dem O´Reilly Verlag drei Exemplare der zweiten Auflage von Social Media Marketing & Recht und zwar als Hardcopy – nicht als E-Book.
Und so geht’s: Wir verlosen unter allen Erwähnungen mit dem Hashtag #exaliverlostschwenke, egal ob auf Twitter, Google+ oder Facebook. Das Gewinnspiel endet am 4. August um 12.00 Uhr.

Weiterführende Informationen

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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