RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte
Reklamation im Shop

Was tun, wenn Kunden beanstandete Ware nicht zurücksenden?

„Die bei Ihnen gekaufte Ware ist mangelhaft!“ – das sind schlechte Nachrichten für Händler. Der Kunde ist König und mangelhafte Ware zeugt nicht von königlicher Warenqualität. Aus Kulanz und aus Sorge Kunden zu vergrämen, ersetzen Verkäufer mangelhafte Ware meist anstandslos. Viele Händler vergessen, dass sie nicht von vornherein in der Bringschuld stehen: Auch Verbraucher müssen Pflichten erfüllen! Diese Möglichkeiten haben Händler, wenn der Verbraucher eine mangelhafte Ware nicht (rechtzeitig) zurückschickt.

Der Rückversand ist das A und O bei Gewährleistungsfragen
Der Rückversand ist das A und O bei Gewährleistungsfragen

Deshalb setze ich mich heute auf meinem Blog mit dem Thema der Gewährleistung für Händler auseinander.

Wer braucht schon mangelhafte Ware? Wenn der Rückversand ausbleibt…

Zunächst ist klar: Der Käufer hat einen Anspruch auf Nacherfüllung, wenn er Ware gekauft hat, die nicht einwandfrei ist. Doch nicht in jedem Fall: Der Händler ist nicht automatisch verpflichtet, das Produkt zu reparieren oder zu ersetzen.

Zunächst muss der Verbraucher die Ware an den Händler zurückschicken. Nur so kann der Verkäufer prüfen, ob und welche Mängel tatsächlich vorliegen. Bis dem Händler die Ware nicht zur Verfügung steht, kann er die Gewährleistungsansprüche verweigern.

Erklärt sich der Verbraucher nicht bereit, die bemängelte Ware an den Verkäufer zurückzusenden – die Kosten für Hin- und Rücksendung trägt der Händler! – kann dieser die gewährleistungsrechtliche Inanspruchnahme dauerhaft abwenden. Ohne Fachsimpelei heißt das: Wenn der Verbraucher Mangelware nicht zurücksendet, muss der Händler nichts erstatten!

Die Zeit ist um: Wenn der Verbraucher die Mangelware zu spät zurück schickt…

Da der Käufer ein ureigenes Interesse daran hat, mangelfreie Ware zu erhalten, ist das Problem des ausbleibenden Rückversands eine Seltenheit. Meist tritt der Fall ein, dass Verbraucher die Waren verspätet zurücksenden – prinzipiell gelten für den Händler dann dieselben Rechte, wie bei einem ausbleibenden Rückversand.

Doch wann ist es „zu spät“? Als Faustregel gilt: Wenn die Ware bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war, besteht eine Frist für die Beweislastumkehr innerhalb von sechs Monaten nach Warenerhalt. Sendet der Verbraucher die bemängelte Ware erst nach Ablauf dieser sechs Monate zurück, darf der Händler einen Beweis vom Käufer verlangen, dass die Ware schon bei Gefahrenübergang mangelhaft war.

Wichtig für den eCommerce: Eine Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat, also frei von Mängeln ist.

Kurz erklärt: Der Gefahrübergang bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Risiko der Verschlechterung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. In einfachen Worten: Meist findet der Gefahrenübergang statt, wenn der Verkäufer die Ware an den Käufer übergibt. Im Kaufrecht erfolgt der Gefahrenübergang schon, wenn die Ware abgeschickt wurde.

Und was bedeutet das für Onlinehändler? Gefahrübergang

Bei der verzwickten Rechtslage bring ich das Ganze noch einmal für euch auf den Punkt: Jeder Händler darf verlangen, dass der Käufer die Ware zurücksendet. So kann er etwaige Mängel selbst prüfen. Die Versandkosten trägt aber stets der Verkäufer! Bis die Ware nicht wieder beim Verkäufer eintrifft, muss er keine Nacherfüllung (Reparatur oder Neusendung) gewährleisten. Wenn der Verbraucher die Ware zu spät – nach den sechs Monaten seit Warenerhalt – oder gar nicht zurücksendet, muss der Händler nicht tätig werden.

Weitere interessante Artikel:

Kategorien

Über Ralph Günther

Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

anastasiya badun zGa sTfBMc unsplash
Instagram für Freelancer: Marke aufbauen und Kundschaft gewinnen
Entdecken Sie, wie Instagram helfen kann, Ihre Marke aufzubauen und neue Kunden zu gewinnen. Erfahren Sie alles über Account-Typen, Strategien und kreative Inhalte für mehr Sichtbarkeit! weiterlesen
question gb
Berufshaftpflicht: Wer muss sich versichern?
Welche Berufsgruppen sind gesetzlich zur Berufshaftpflicht verpflichtet? Welche nicht? und warum ist sie für alle Selbstständigen wichtig? Antworten gibt es in unserem Artikel. weiterlesen
glenn carstens peters RLw UCGwc unsplash
Gewerbe anmelden: So geht’s richtig!
Ein Gewerbe anmelden klingt erstmal nach einer Menge Aufwand. Der Prozess ist allerdings gut zu bewältigen, wenn Sie ihn strukturiert angehen. Unser Artikel unterstützt Sie dabei. weiterlesen
zhenyu luo kEJmtbvXxM unsplash
KI im eCommerce: Zukunftsperspektiven für den Online-Handel
KI transformiert den eCommerce! Deshalb verraten wir im Artikel, wie KI Ihnen das tägliche Geschäft erleichtert und Ihrer Kundschaft ein besseres Einkauferlebnis beschert. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Ralph Blog Bild
Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.