Neulich wollte ich mir im Internet neue Schuhe bestellen. Als es am Ende ums Bezahlen ging, das übliche Bild: Kauf auf Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte und natürlich PayPal. Für mich als Käufer ist PayPal auf den ersten Blick eine praktische Sache. Ich habe mich aber gefragt: Wie sieht es für die Onlinehändler aus? Welche Vor- und Nachteile hat es für sie, PayPal als Zahlungsmittel anzubieten? Als mir ein paar Tage später ein BGH-Urteil in die Hände fiel, das die Rechte der Verkäufer in Sachen PayPal stärkt, dachte ich mir: dazu müsste ich jetzt aber wirklich was schreiben…
PayPal: Vorteile für Onlinehändler
Die Vorteile, die PayPal für Onlinehändler bietet, sind stark mit den Vorteilen für ihre Käufer verbunden. Denn, umso mehr Zahlungsmethoden Onlinehändler anbieten, umso mehr Kunden können sie erreichen – und mittlerweile ist PayPal für deutsche Onlineshopper das beliebteste Zahlungsmittel. Mehr Kunden bedeutet natürlich mehr Umsatz. Darüber hinaus überwindet PayPal Grenzen: Weltweit gibt es 200 Millionen PayPal-Kunden in über 200 Märkten und 25 Währungen. Noch dazu können Händler PayPal schnell und einfach in ihren Shop integrieren. In den meisten Shopsystemen ist PayPal bereits vorinstalliert.
PayPal: Nachteile für Onlinehändler
Ihr ahnt es schon, wo es Vorteile gibt, sind die Nachteile meistens nicht weit…
Die Kosten: Wie teuer ist PayPal?
Der erste und für viele auch der einzige (sichtbare) Nachteil von PayPal sind die Kosten. Denn während es für Käufer kostenlos ist, über PayPal zu bezahlen, müssen Verkäufer für jede Zahlung, die sie über den Anbieter erhalten, Gebühren bezahlen. Bei einem monatlichen Umsatz von bis zu 5.000 Euro sind das derzeit 0,35 Euro plus 1,9 Prozent pro Transaktion. Bei höherem Umsatz reduziert sich der Prozentsatz etwas (1,7 Prozent bei 5.001 bis 25.000 Euro; 1,5 Prozent ab 25.000 Euro).
Risiko Kontosperrung
PayPal birgt für Händler auch weniger offensichtliche Nachteile. Im Netz gibt es beispielsweise unzählige Berichte von Onlinehändlern, deren Konten teils über mehrere Monate „eingefroren“ wurden. Als Grund dafür gibt PayPal den Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorunterstützung an.
Für diesen Verdacht reicht bereits ein ähnlicher Name oder die Verwandtschaft zu einem bereits gesperrten PayPal-Konto aus. Um wieder über das eigene Konto verfügen zu können, müssen Onlinehändler ihre Identität nachweisen – mit persönlichen und amtlichen Dokumenten wie der Kopie des Personalausweises oder gar einer Kreditkarten- oder Stromabrechnungen! Haben sie die Nachweise erbracht, kann es trotzdem Monate dauern, bis PayPal das Konto wieder freigibt – solange haben Onlinehändler darauf keinen Zugriff und kommen somit auch nicht an ihr Geld.
Verbraucherzentralen klagten deswegen und wegen undurchsichtiger Nutzungsbedingungen schon öfter gegen PayPal. Unter anderem ging es um Klauseln, mit denen sich PayPal vorbehielt, Auszahlungen bis zum Abschluss einer Risikoprüfung zu blockieren. Teilerfolge konnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits erzielen: PayPal musste Unterlassungserklärungen abgeben.
Datenschutz, der keiner ist…
Auch was den Datenschutz angeht, gibt es einige Bedenken gegen den Bezahldienst. PayPal speichert alle gesammelten Daten weltweit auf unterschiedlichen Servern, darunter auch in den USA. Was genau mit den Daten passiert und an wen PayPal diese herausgibt, ist unklar. Nach Nummer 6 der PayPal Datenschutzgrundsätze hat das Unternehmen das Recht, Kontoinformationen an Dritte weiterzugeben. Unter diesen „Dritten“ verbergen sich die unterschiedlichsten Unternehmen: Banken, Wirtschaftsprüfer, Analysedienste, Cloud-Anbieter, Marketingpartner und, und, und…
Das i-Tüpfelchen auf den recht zweifelhaften PayPal Datenschutzrichtlinien: Sie verstoßen gegen europäisches Datenschutzrecht! Denn danach dürfen Unternehmen personenbezogene Daten nur weitergeben, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zustimmt. Das wird von PayPal jedoch umgangen, weil es für Nutzer nicht möglich ist, der Weitergabe von Daten zu widersprechen. Wer mit den Regeln nicht einverstanden ist, dem bleibt nur, sein Nutzerkonto aufzulösen.
PayPal Nutzungsbedingungen
Auch die Nutzungsbedingungen von PayPal sollten Onlinehändler genau studieren. In der neuen Version, die seit 9. Januar 2018 gilt, waren einige Überraschungen enthalten. Darauf sollten Händler besonders achten:
- Seit dem 9. Januar 2018 ist es Onlinehändlern verboten, Zahlungsgebühren für die Zahlung per PayPal zu erheben. Das heißt, die Zahlung per PayPal muss für die Kunden kostenlos sein. Achtung UPDATE: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Unternehmen von Ihren Kunden Extra-Gebühren für eine PayPal-Zahlung verlangen dürfen (Az: I ZR 203/19). PayPal will laut eigener Aussage aber an der Regelung in seinen AGB festhalten und es solle weiterhin keine Gebühren für das Bezahlen mit PayPal geben.
- Zudem sind Onlinehändler verpflichtet, das PayPal-Logo mindestens gleichwertig zu anderen Zahlungsmethoden zu platzieren. Das heißt, es darf nicht beispielsweise kleiner oder an einem anderen Ort platziert werden, um Kunden von der Zahlung per PayPal abzuhalten.
- Wenn Onlinehändler ihren Kunden per PayPal „Kauf auf Rechnung“ anbieten wollen, müssen sie entweder PayPal PLUS Kunde sein oder Händler auf eBay. PayPal kann das Angebot „Kauf auf Rechnung“ jederzeit und ohne eine Frist einzuhalten beenden oder einschränken.
BGH-Urteil zum PayPal-Käuferschutz stärkt Händler
Wie ihr seht, ist die Liste der Nachteile um einiges länger geworden, als die der Vorteile 😉 Aber eine gute Nachricht zum Schluss: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den PayPal-Käuferschutz in seine Grenzen verwiesen. Im Umkehrschluss ist das für Onlinehändler positiv. In den Urteilen (Az: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16, 22.11.2017) ging es um die Frage, ob ein Verkäufer das Recht hat, den Kaufpreis von einem Käufer einzuklagen, wenn PayPal diesen im Rahmen des Käuferschutzes erstattet hat.
Käuferschutz können Käufer beanspruchen, wenn zum Beispiel eine Ware nicht ankommt oder von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht PayPal den gezahlten Kaufpreis auf das Konto des Käufers zurück und belastet in gleicher Höhe das PayPal-Konto des Verkäufers. Der BGH hat nun in dem Grundsatzurteil entschieden: Dagegen kann der Verkäufer klagen! Eine gravierende Aufweichung des Käuferschutzes stellt das Urteil aber nicht dar, denn das Prozessrisiko trägt der Verkäufer. Der Käufer bekommt weiterhin sein Geld von PayPal zurück und hat nur etwas zu befürchten, wenn er seine Forderung zu Unrecht geltend gemacht hat.
Kleiner Exkurs: PayPal-Alternativen
Wenn euch die vielen Nachteile von PayPal jetzt abgeschreckt haben, fragt ihr euch vielleicht wie ich, ob es keine Alternativen gibt. Die Antwort: Es gibt Alternativen zu PayPal, aber keine ist so etabliert und wird von den Kunden genauso akzeptiert. Denn eines ist klar: Onlinehändler können noch so viele Zahlungsmittel anbieten, es bringt nichts, wenn die Kunden sie nicht nutzen.
Eine Alternative ist beispielsweise Paydirekt, das Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen. Der Vorteil: Dort gelten die gleichen Sicherheitsstandards wie beim Online-Banking und es erfüllt die deutschen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften. Die Kosten für die Transaktion verhandeln Händler direkt mit ihrer Bank. Paydirekt gibt es seit 2014, es kommt aber nur schleppend in Schwung. Um ein bisschen „nachzuhelfen“, haben Sparkassen versucht, über eine nachträgliche AGB-Änderung ihren Kunden ein Paydirekt-Konto unterzuschieben. Tja, was soll ich sagen, solche Aktionen bringen natürlich nichts außer Negativschlagzeilen – und spielen dem Platzhirsch PayPal in die Karten.
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