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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Rechtswissen für SEOs & alle Anderen: Was tun bei negativen Kommentaren und Bewertungen?

Als SEO hat man es häufig auch mit Bewertungen und Kommentaren zu Unternehmen in den Sozialen Medien zu tun – und wird dabei auch mit negative Kommentaren konfrontiert. Doch was tun, wenn es schlechte Bewertungen hagelt oder sogar der Verdacht besteht, dass negative Bewertungen absichtlich von Wettbewerbern gestreut wurden: Ist man jeder Kritik tatsächlich hilflos ausgeliefert, wenn in den sozialen Netzwerken fleißig „getrollt“ wird?

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Tatsächlich müssen sich SEOs bzw. deren Kunden nicht alles gefallen lassen. Welche Möglichkeiten es aus rechtlicher Sicht gibt, erklärt Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher auf dem Suchradar -Blog. Mein Fundstück der Woche.

Rechtliche Handhabe bei negativen & falschen Äußerungen

Fakt ist: Die Social Media Präsenz von Unternehmen steht und fällt mit der Interaktion – und damit auch den Kommentaren und Bewertungen, die eine Fanpage bekommt. Allerdings steht auch fest: Nicht immer fallen Kommentare, Bewertungen und Meinungen auch positiv aus.

Der Moment, in dem sich sozusagen die „Spreu vom Weizen trennt“: Wie (und ob) ein Unternehmen im Moment der Krise kommuniziert wird, lässt auch Rückschlüsse über seine Glaubwürdigkeit zu. Das schreibt zumindest Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacherin in seinem Beitrag „The Ugly Side of Social Media: Negative Kommentare und Bewertungen aus rechtlicher Sicht“ auf dem Suchradar-Blog.

Darin nimmt der Experte den Umgang mit negativen Äußerungen in den Social Media Kanälen aus rechtlicher Sicht unter die Lupe. Kurz und knapp geht es dabei um folgende Punkte:

  • Werturteile vs. Tatsachenbehauptungen
  • Checkliste – Rechtswidrigkeit von Äußerungen
  • Löschen von Kommentaren auf der eigenen Präsenz
  • Fake-Bewertungen und gefälschte Kommentare

Tipp: Nicht jeden Rechtsverstoß mit Härte verfolgen

Was ich richtig gut finde: In seinem Beitrag zeigt der Rechtsexperte zwar die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie gegen rechtswidrige Äußerungen vorgegangen werden kann – warnt aber gleichzeitig davor, gleich die große „Rechtskeule“ zu schwingen.

Meiner Meinung nach ein richtig guter Tipp. Denn – wie auch der Experte schreibt – die rechtliche Handhabe ist nur einer von vielen Gesichtspunkten. Und in vielen Fällen kann auch die richtige Krisenkommunikation Wunder bewirken, bevor tatsächlich mit rechtlicher Härte gegen Verstöße vorgegangen werden muss.

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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