Wer sich im Web vor teuren Foto-Abmahnungen schützen will, besorgt sich Bilder einfach offiziell in einem Bildportal – oder? Leider Nein! Denn auch hier wird immer häufiger abgemahnt und das, obwohl der Nutzer alle Lizenzbedingungen einhält. Damit euch das nicht passieren kann, gibt es hier die wichtigsten Nutzungshinweise zu Dreamstime, Fotolia & Co.
Mein Fundstück gibt euch das wichtigste Werkzeug an die Hand, um Abmahnungen bei Bildportalen so gut wie möglich zu vermeiden.
Mein Fundstück von der IT-Recht-Kanzlei trägt den Titel „So geht`s: Fotos von Dreamstime, Fotolia, Pixelio & Co. rechtskonform nutzen.“ Übersichtlich und einfach erklärt Rechtsanwalt Felix Barth in dem Artikel, wie Fotos urheberrechtlich geschützt sind und welche Ansprüche Fotografen bei der Verletzung ihrer Rechte geltend machen können (beispielsweise den Beseitigungsanspruch und bei Wiederholungsgefahr den Unterlassungsanspruch).
In Punkt II. erklärt euch der Experte, wie ein Unterlizenzvertrag zwischen einer Fotoagentur und dem Fotografen zustande kommt und wie wichtig es ist, die Lizenzbestimmungen genau zu lesen. Ich weiß, das ist nervig und zeitaufwendig, aber – so sagt es auch Rechtsanwalt Barth – wer sich nicht darum kümmert, riskiert teure Abmahnungen!
Richtig spannend wird es in Punkt III des Artikels. Der Autor hat sich nämlich die Mühe gemacht und die wichtigsten Passagen der Bedingungen von Pixelio, Fotolia, Project Fotos, Pixabay, Dreamstime und Shutterstock übersichtlich aufbereitet. Super praktisch: Zu jeder Datenbank gibt er eine rechtliche Einschätzung dazu, wie ihr die Fotos daraus rechtskonform nutzen könnt – und das mit konkreter Handlungsempfehlung.
Für zwei Bilddatenbanken habe ich euch seine Tipps hier zusammengefasst:
Pixelio bietet zwei verschiedene Lizenzen an, für die „rein redaktionelle Nutzung“ und für die „redaktionelle und kommerzielle Nutzung“. In den Lizenzbedingungen ist festgelegt, dass bei jedem verwendeten Bild der Hinweis „© [Alias oder Name des Fotografen] /pixelio“ stehen muss. Wenn das Bild online verwendet wird, muss außerdem ein Link auf pixelio.de verweisen.
Der Bild-Hinweis kann entweder
angebracht werden.
Auch bei Fotolia gibt es verschiedene Lizenzen: Die „Standardlizenz“ bezieht sich auf redaktionelle Zwecke, aber auch auf Werbung, und die „erweiterte Lizenz“ auf Merchandise. Beide sind mit Einschränkungen und Anforderungen verbunden. Da Fotolia zwar vorgibt, dass der Hinweis „© Name des Fotografen / Fotolia“ für das jeweilige Foto nötig ist, aber nichts dazu sagt, wo dieser angebracht werden soll, rät Rechtsanwalt Barth dazu, diesen
zu tun.
Das waren nur zwei Bilddatenbanken, zu denen ihr von Felix Barth konkret erfahrt, was ihr machen müsst, um die Bilder daraus einigermaßen rechtskonform nutzen zu können. Warum „einigermaßen“? Tja, dass Nutzern solcher Datenbanken auch eine Abmahnung ins Haus flattern kann, obwohl sie sich genau an die Lizenzbedingungen gehalten haben, davon können wir bei exali.de ein Lied singen… 😉
Denn wir haben bei aboutpixel.de die Nutzungsrechte für ein Bild gekauft, das wir dann im Bereich News & Stories auf unserer Website eingebunden haben. Obwohl wir die Fotografin – wie in den Lizenzbedingungen verlangt – im Impressum erwähnt haben, flatterte uns eine Abmahnung ins Haus. Nach längerem Hin und Her kam es zur Gerichtsverhandlung, in der uns der Richter empfahl, einen Vergleich zu schließen. Denn er hielt die Nutzungsbedingungen von aboutpixel, an die wir uns gehalten hatten, für nicht weitreichend genug. Wenn euch die ganze Geschichte dazu interessiert, könnt ihr sie hier nachlesen: https://www.exali.de/Info-Base/abmahnung-aboutpixel.
Jetzt will ich euch aber nochmal den Artikel der IT-Recht-Kanzlei ans Herz legen. Denn, wenn ihr einen einfachen Überblick über die geläufigsten Bildportale und ihre Nutzungsbedingungen wollt, seid ihr dort genau richtig. Und der wichtigste Pluspunkt: Ihr erfahrt aus erster Hand vom Experten, wo und wie ihr die Copyright-Infos zum Bild unterbringen müsst.
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