Verstöße gegen den Datenschutz bzw. die Frage, wie man wirksamen Datenschutz garantieren könne, sind gegenwärtig eines der am heftigsten diskutierten Themen in Politik, Wirtschaft und auch Wissenschaft (IT). Unternehmerische Interessen, die Möglichkeiten des Internet, die private Zurschaustellung auf Social Media-Plattformen, kriminelle Energien, unsichere Rechtslagen und vieles mehr ergeben ein äußerst diffuses Gemenge mit hohem Gefahrenpotential.
Wie sollten sich hier ein Freelancer oder externe Dienstleister aus IT, Media oder Beratung bei einem Online-Projekt sicher sein, dass er nicht gegen geltendes Recht verstößt und eventuell sogar haftbar gemacht werden kann?
Bildquelle: commons.wikimedia.org/ wiki/File:Ilseaigner.jpg
Bei meinen regelmäßigen Recherchen zum Thema Datenschutz bin ich auf ein Interview mit Ilse Aigner gestoßen. Die Bundesverbraucherschutzministerin hatte am 5. Januar 2011 in der Süddeutschen Zeitung (SZ) unter dem Titel „Datenschutz als Markenzeichen“ detailliert Stellung dazu genommen, warum sie sehr medienwirksam seit Monaten einen besseren Schutz personenbezogener Daten fordert. Ihre Kernaussagen im SZ-Interview lauteten u. a.:
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, lautet das Credo der Ministerin, die allerdings auch einräumen muss, dass deutsches Recht im internationalen Medium Internet schnell an seine Grenzen stößt.
Was hierzulande Recht ist, muss anderswo noch lange nicht gelten. Internationalität – das ist meines Erachtens auch eines der Themen, das Selbstständige gerade im Minenfeld „Datenschutz“ bei entsprechenden Aufträgen in Situationen führen kann, in denen sie nicht mehr wissen können, ob sie bereits mit „einem Bein im Gefängnis stehen“. Das gilt übrigens auch, wenn
Ich habe in meinem Blog bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass gerade das Internet eine Vielzahl von Fallstricken für jeden IT-Freelancer, selbstständigen Medienschaffenden oder Consultant bereit hält. Und ich gebe zu, dass ich fast wöchentlich neuen Praxisbeispielen begegne, wo die Rechtslage alles andere als deutlich ist – und der Freiberufler „fahrlässig“ haftungsrechtlich relevante Verstöße begeht.
Eine umso höhere Bedeutung kommt deshalb einer spezifischen Berufshaftpflichtversicherung zu, die auch die beschriebenen Risiken rund um das Thema Datenschutz abdeckt.
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