Ist der Firmenname erst einmal gefunden, kommt der Rest wie von selbst – könnte so manch Einer denken. Tatsächlich aber steht und fällt der Erfolg eines Unternehmens heute mit der Homepage. Und die braucht eine richtig gute Domain, um in den Weiten des Internets einfach erreichbar zu sein. Leichter gesagt, als getan. Denn bei der Wahl der Domain müssen einige rechtliche Aspekte beachtet werden…
Dass das sogar ganz schön viele sind, zeigt Rechtsanwältin Nina Diercks auf dem Social Media Recht Blog. Mein Fundstück der Woche.
Nach der Lektüre des Blogbeitrags „Domainrecht – Von den rechtlichen Fallstricken bei der Auswahl der eigenen Domain“ von Nina Diercks fasst sich so mancher Freiberufler wohl erst einmal an den Kopf: Kann das denn wirklich so schwierig sein, eine passende Domain für sein Unternehmen zu bekommen?
Es kann, sagt die Expertin. Doch der Aufwand lohne sich. Wer sich einmal umfassende Gedanken um seine Domainwahl gemacht hat, könne ein Leben lang damit glücklich werden. Vorschnell registrierte URLs dagegen seien im Laufe der Zeit des Öfteren mit Ärger verbunden. Und das kann ich aus meiner täglichen Praxis auch bestätigen. Immerhin landen die Schadenfälle rund um Domainstreitigkeiten dann häufig auf meinem Tisch bei exali.de. Denn rechtliche Fallstricke gibt es der Autorin zufolge im Domainrecht für juristische Laien einige. Mehrere verschiedene Rechte spielen dabei eine Rolle, nämlich:
§12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt das Namensrecht, welches sich auch auf Internetadressen anwenden lässt. Es spricht dem Namensträger das Recht zu, gegen Beeinträchtigungen der Verwendung seines Namens rechtlich vorzugehen. Eine tolle Domain, die noch von keinem anderen Berechtigten benutzt wird, muss also erst einmal gefunden werden. Was passiert, wenn Privatpersonen, Unternehmen oder beide untereinander um eine Domain streiten, erklärt Nina Diercks ausführlich in ihrem Beitrag.
Daneben zeigt sie auf, wie sich die Regelungen des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts auf die Registrierung einer Domain auswirken können. So kann beispielsweise verhindert werden, dass ein Unternehmen dem Geschäft eines Konkurrenten durch die Registrierung einer Tippfehler-Domain absichtlich schadet (lest dazu auch BGH: Tippfehler-Domains müssen Wettbewerbsrecht einhalten auf exali.de) oder eine eingetragene Marke durch eine fremde Domain verletzt wird.
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