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„Made in Germany“ als Qualitätssiegel – Marken & sonstige gewerbliche Schutzrechte

„Made in Germany“ gilt nicht nur immer noch als Qualitätssiegel – Patente aus Deutschland sind sogar gefragter als jemals zuvor. Das geht aus der Jahresbilanz 2013 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hervor. Demnach wurden im vergangenen Jahr 14.083 Patente erteilt; das sind 22,1 Prozent mehr als 2012. Auch im Bereich der Marken ging es bergauf – zumindest was die Anmeldungen betrifft. Das zeigt: Sich das eigene geistige Eigentum rechtlich schützen zu lassen, wird immer wichtiger. Die immer höhere Zahl an Eintragungen macht es aber schwieriger, echte Neuheiten zu (er)finden. Nicht nur viele Freiberufler können davon ein Lied singen…

Gewerbliche Schutzrechte sowie damit verbundene Rechtsverletzungen beschäftigen mich in meiner täglichen Schadenspraxis überdurchschnittlich oft. Besonders im Medienbereich gehören sie zu den häufigsten Verursachern von Schadenfällen. Höchste Zeit also für mehr Hintergrundinfos zum Thema Schutzrechte. Spannende Facts dazu liefert die Jahresbilanz 2013 des DPMA.

Marken: Anstieg der Anmeldungen – Rückgang der Eintragungen

Marken gibt es wie Sand am Meer. Allein in Deutschland waren Ende 2013 rund 790.000 nationale Marken eingetragen. Kein Wunder, dass es immer schwieriger wird, eine schutzwürdige Marke zu erfinden. Eine Konsequenz daraus ist die gesunkene Zahl der Eintragungen: Im Vergleich zu 2012 ging diese um 5,6 Prozent zurück.

Anders bei den Anmeldungen: Um der wachsenden Zahl von Markenanmeldungen Herr zu werden und Papierchaos zu vermeiden, ging im November 2013 eine Web-Anwendung zur Online-Anmeldung  an den Start. Die stolze Zahl von 60.161 Markenanmeldungen im Jahr 2013 dürfte damit in Zukunft noch weiter in die Höhe gehen. Übrigens: Geht man nach der Zahl von Markenanmeldungen je Einwohner, so ist Hamburg die kreativste Stadt Deutschlands – 181 je 100.000 Menschen gibt es hier zu verzeichnen.

Geschmacks- und Gebrauchsmuster

Das DPMA modernisiert: Seit Januar 2014 werden Geschmacksmuster unter dem Namen Design geführt. Da Kunden ihre Kaufentscheidung in hohem Maße vom äußeren Erscheinungsbild eines Produktes abhängig machen, kann ein gutes Design viel wert sein. Durch die Eintragung beim DPMA kann sich ein Unternehmen die Farb- und Formgebung seines Produktes schützen lassen und auf diese Weise Wettbewerber von einer Nachahmung abhalten – die Anmeldung kann auch hier online durchgeführt werden.

Das Gebrauchsmuster dient, wie das Patent, dem Schutz technischer Erfindungen. Soll die Eintragung möglichst schnell erfolgen, ist es dem Patent trotz kürzerer Schutzdauer vorzuziehen: Nur wenige Wochen vergehen von der Anmeldung bis zur Eintragung, während es im Falle des Patents mehrere Jahre dauern kann. Maximal 10 Jahre kann das Gebrauchsmuster dann geschützt werden.

Das Patent – Schutz für technische Erfindungen

Eine Patentanmeldung ist vor allem für technikaffine Kreativlinge interessant, denn sie schützt technische Erfindungen. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass vor allem aus Automobilunternehmen und der Maschinenbaubranche viele Patentanmeldungen kommen. 20 Jahre lang kann der Schutz für eine Erfindung maximal gewährt werden, wenn das Prüfungsverfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen wurde.

Dass das nicht ganz einfach ist, wird anhand der Zurückweisungen des DPMA deutlich: 24,5 Prozent der 33.088 im Jahr 2013 abgeschlossenen Prüfungsverfahren führten zu einer Ablehnung der Patenteintragung, das entspricht rund 8.107 Fällen. Ein Viertel der 63.000 Anmeldungen stammte 2013 von Anmeldern mit Sitz im Ausland. Ein deutsches Patent zu erwerben scheint also auch im Rest der Welt erstrebenswert zu sein 😉

Umfassende Recherche als Erfolgsbooster

Für alle gewerblichen Schutzrechte gilt: Das ältere Schutzrecht gewinnt. Wenn also eine Marke mit einer anderen kollidiert, so kann der Inhaber desjenigen Schutzrechtes, das schon länger besteht, auf Unterlassung klagen oder sogar die Löschung der Marke fordern. Deshalb: Gute Ideen am besten sofort anmelden!

Um zu vermeiden, dass eine Anmeldung (egal für welches Schutzrecht) abgelehnt wird und damit der Traum von der eigenen Marke, des eigenen Patents oder Designs zerplatzt, sollte sich der Anmelder im Vorfeld bereits darüber informieren, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Rechtsschutz zu haben.

Außerdem wichtig: eine umfassende Recherche zu bereits bestehenden Schutzrechten eventuell ähnlicher Marken und Designs. Niklas Plutte, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erklärt im Beitrag Worauf Selbständige bei der rechtlich „wasserdichten“ Markenrecherche achten sollten – erklärt von Niklas Plutte, worauf dabei zu achten ist. Übrigens: Auch nach der Anmeldung ist eine regelmäßige Recherche wichtig – zur Verteidigung der eigenen Ansprüche bei Verletzung der Schutzrechte.

Auf der Homepage des DPMA können alle notwendigen Formulare zur Anmeldung von Patent & Co. heruntergeladen werden.

Update 20.08.2014
Übrigens: Die Bezeichnung „Made in Germany“ darf nur dann verwendet werden, wenn das Endprodukt auch tatsächlich in Deutschland hergestellt wird. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat dazu vor kurzem ein Urteil gefällt: Ein Unternehmen hatte einen Mitbewerber verklagt, der seine Produkte mit dem Qualitätssiegel „Made in Germany“ zertifizierte, obwohl er gar keine Produktionsstätte in Deutschland besaß. Sein Argument: Alle verwendeten Teilprodukte stammten von deutschen Zulieferern. Das Gericht sah in der Handlung des Unternehmers dennoch eine Irreführung der Kunden sowie außerdem einen Verstoß gegen das Markenrecht.

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