Schlagwort: Geschmacksmuster

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Was tun bei einer Abmahnung? Die erste-Hilfe-Taschenfibel gibt Antworten

Und plötzlich liegt er auf dem Tisch: Der Brief mit der anwaltlichen Abmahnung. Was nun?! Die Abmahnung auf die leichte Schulter zu nehmen ist genauso wenig ratsam, wie in überstürzte Panik zu geraten. Auch Ignorieren im Sinne von Aussitzen bringt beim Thema Abmahnung leider nur in den seltensten Fällen den gewünschten Erfolg. Doch wie solltet Ihr Euch im Ernstfall verhalten? Und wie könnt Ihr feststellen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist?

Im Internet habe ich zu diesem hochaktuellen Thema eine Art Info- bzw. Verhaltens-Guide gefunden: Das kostenlose E-Book „Abgemahnt? Die erste-Hilfe-Taschenfibel“ von Thomas Seifried. Auf 24 Seiten klärt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf – mit vielen aktuellen Rechtsbeispielen und hilfreichen Tipps. Und da vorher informieren immer besser ist, als nachher den Schaden zu haben, ist die Taschenfibel mein Fundstück der Woche.

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Im Fokus: Rechtswissen für freiberufliche Fotografen und Bildagenturen

Abdrücken, oder nicht abdrücken? – Diese Frage müssen sich alle freiberuflichen Fotografen stellen, wenn das Objekt der Begierde vor dem Sucher ihrer Kamera auftaucht. Denn nicht nur der langjährige Streit um die Panoramafreiheit hat gezeigt: Nicht immer ist das Fotografieren erlaubt und rechtliche Grauzonen sorgen zusätzlich für Unsicherheit. Doch selbst wenn das Fotografieren genehmigt war, welche Rechte hat eigentlich der Urheber des Bildes? Wie sollte der Vertrag zwischen dem externen Fotografen und seinem Auftraggeber gestaltet sein, damit es später zu keinem Rechtsstreit kommen kann? Und dürfen eigentlich alle Fotos munter bei Google + & Co geteilt werden?

Fragen zum Thema gibt es viele – glücklicherweise auch Antworten: Viele Fachautoren haben sich mit den rechtlichen Aspekten rund um das Fotografieren beschäftigt. In meinem Blog stelle ich eine Auswahl dieser Beiträge vor. Meine Fundstücke der Woche.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.
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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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