Das Internet steckt voller kurioser, seltsamer und lustiger Geschichten, die einen nur den Kopf schütteln lassen. Selten haben diese netten Geschichten Businessbezug, doch wenn dann doch mal eine dabei ist, freue ich mich umso mehr und muss sie quasi umgehend auf meinem Blog zum Einsatz bringen. Ein Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche meine Laune eindeutig gehoben. Er wollte vor Gericht die Durchwahlnummern aller Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Aachen erstreiten.
Eine nette kleine Geschichte, die zum Schmunzeln einlädt.
Wer kennt das nicht? Seit gefühlten Stunden verbindet die eine Vorzimmerdame zur Nächsten und sobald der eigentliche Ansprechpartner dann endlich gefunden wurde, ist der natürlich gerade zu Tisch. Wäre es da nicht viel praktischer die direkte Durchwahl zu haben und nicht bei jedem Anruf durch das Vorzimmer geleitet zu werden? Eine Wunschvorstellung, die wohl viel Zeit und Nerven kosten und so manchen Tobsuchtsanfall verhindern würde…
Diesen Gedanken hatte wohl auch ein Anwalt aus Nordrhein-Westfalen, denn er ist vor Gericht (AZ. 8 A 1943/13) gezogen, um alle Durchwahlnummern der Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Aachen zu bekommen. Seine Klage stützte er auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), das ihm – seiner Ansicht nach – ein Anrecht auf die Telefonnummern zusichert.
Das sah der Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nun in vorerst letzter Instanz jedoch anders und lehnte das Gesuch des Anwalts ab.
Es bestehe kein allgemeiner Anspruch auf Bekanntgabe der Durchwahlnummern aller Richter, der Anspruch sei nach § 6 Satz 1 Buchst. a IFG NRW ausgeschlossen, dort steht geschrieben:
„Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit und solange
a) das Bekanntwerden der Information die Landesverteidigung, die internationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden beeinträchtigen würde (…).“
Der Vorsitzende ließ sich in seiner Urteilsbegründung natürlich nicht nehmen die typisch deutsche Zucht und Ordnung zu verteidigen 😉
„Diese Entscheidung des Gerichtspräsidenten diene dem Ziel, die Anrufer gezielt zu führen, ihre Telefonanrufe nach sachlichen Anliegen zu sortieren sowie fachkompetent und arbeitsteilig zu beantworten. Damit solle eine effektive Aufgabenerledigung sichergestellt werden. Das Antragsziel, diese gerichtsintern vorgesehenen Arbeitsabläufe durch Anrufe direkt bei Richtern zu umgehen, könne zu einer nachhaltigen Störung der richterlichen Arbeit führen.“
Ich meine…wo kämen wir denn da hin, wenn jeder einfach den anrufen würde, den er tatsächlich sprechen möchte? Welche Berechtigung hätte denn dann die seltene Spezies der Vorzimmerdame? Und viel wichtiger: Wie ließe sich denn dann die lange Bearbeitungsdauer deutscher Behörden rechtfertigen, wenn einfach jeder zum Telefon greifen könnte und den zuständigen Beamten tatsächlich sprechen könnte???? (Achtung Ironie!)
Nein im Ernst, ich kann natürlich verstehen, dass nicht jeder einfach die Durchwahl aller Richterinnen und Richter haben sollte! Dennoch muss ich sagen, erheitert mich die Courage des Rechtsanwalts. Ich meine „wer nicht wagt, der nicht gewinnt“ naja und in diesem Fall hat der Anwalt eben nicht gewonnen 😉
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