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Eigenschadenversicherung: Wer zahlt, wenn Sie selbst geschädigt werden?

Teil 1 von 2 aus der Serie „Eigenschadenversicherung“

Der Kunde tritt plötzlich vom Projekt zurück, Ihr Druckauftrag geht schief, durch einen Hackerangriff wird die eigene Website zerstört – das alles kostet Geld, das leider keine Haftpflichtversicherung zahlt.

Der Kunde tritt vom Projekt zurück, Ihr Druckauftrag geht schief, ein Hacker zerstört Ihre Webseite – das alles sind teuere Eigenschäden.

Bei den vorgenannten Beispielen handelt es sich um so genannte Eigenschäden die jeden Freiberufler und Selbstständigen in den Branchen IT, Medien und Consulting treffen können.

Problematisch: Schäden, die Freiberufler und Selbstständige selbst erleiden, sind vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung allgemein nicht umfasst, da es sich hierbei nicht um Ansprüche eines Dritten (z.B. Ihres Kunden oder Auftraggebers) handelt. Sie können sich ja nicht selbst in die Haftung nehmen.

Um das unternehmerische Risiko für bestimmte Eigenschäden zu reduzieren, muss der Versicherungsschutz um eine zusätzliche Eigenschadenversicherung erweitert werden. Leider gibt es für Freelancer und kleinere Dienstleister dafür bisher noch sehr wenige Versicherungsangebote.

Beispiele der Eigenschadenversicherung

Wichtig ist, dass eine zusätzliche Eigenschadenversicherung branchen- und berufstypische Risiken absichert. Dazu zählen:

  1. insbesondere die im Medienbereich relevante Absicherung von Kosten für fehlerhafte Druckaufträge, Streuungs- und Herstellungsaufträge, die der Versicherungsnehmer für seinen Auftraggeber in eigenem Namen an Dritte erteilt.
  2. Der Ersatz von Sach- und Personalkosten durch einen Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt.
  3. Die Versicherung ausstehender Honorare durch eine außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags. Das ist gerade für IT-Freelancer ein wichtiger Punkt, da sie häufig Projektabhängig arbeiten.
  4. Die Wiederherstellungskosten für die Zerstörung der eigenen Website durch unbefugte Dritte (z.B. Hacker).
  5. Die Deckung von Vermögensschäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug von angestellten und freiberuflichen Mitarbeitern.

Insbesondere die unter 1. bis 3. aufgeführten Risiken, die über eine Eigenschadenversicherung abgesichert werden können, passieren in der täglichen Praxis weit häufiger als angenommen.

Wie schnell ein Eigenschaden im Arbeitsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen tatsächlich entsteht, skizziere ich im zweiten Teil „Aus der Praxis: Eigenschaden in der IT- und Medienbranche“ anhand von zwei konkreten Schadenfällen.

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