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So wird das Firmenlogo zur Marke: Die wichtigsten Tipps und die gefährlichsten Stolperfallen einfach erklärt

Endlich selbständig! Wer den Schritt wagt und eine eigene Firma gründet, muss viele Hürden nehmen. Eine davon ist das eigene Firmenlogo. Hier ist nicht nur Kreativität gefragt, schließlich bleibt ein Firmenlogo im Idealfall viele Jahre erhalten, sondern auch Rechtsverständnis. Einerseits muss sichergestellt werden, dass das Firmenlogo nicht die Rechte Anderer verletzt und eine Abmahnung droht, andererseits soll es natürlich auch vor der Verwendung durch Dritte geschützt sein. Die Auswahl und Sicherung des Firmenlogos ist also keine einfache Sache.

Das Firmenlogo soll zur eingetragenen Marke werden? Stolperfallen und die wichtigsten Fragen rund ums Markenrecht verständlich erklärt vom Experten.

Rechtsanwalt Michael Plüschke ist Experte für Marken-, Design-, sowie Urheberrecht und erklärt, wie das eigene Firmenlogo als Marke geschützt werden kann. Mein Fundstück der Woche.

Firmenlogo als eingetragenes Design oder als Marke schützen?

„Ist es möglich ein Logo, einen Firmennamen oder einen Werbeslogan als Marke schützen zu lassen?“ Mit dieser grundlegendsten aller Fragen beginnt der Experte in seinem Artikel „Das Firmenlogo als Marke schützen, aber richtig!“. Und so viel kann ich verraten: Es ist möglich ;-), aber nicht ganz ohne Hürden.

Denn es gibt viel zu beachten: Ist das Logo Marke oder Design? Was wird durch die Eintragung genau geschützt? Wie ist sichergestellt, dass kein anderer die Marke hat? Und vor allem: Was kostet mich der Spaß?

Fragen rund ums Markenrecht verständlich beantwortet

Rechtsanwalt Michael Plüschke beantwortet insgesamt 28 Fragen rund ums Thema, er verzichtet dabei auf Juristendeutsch sowie Paragraphenketten und vermittelt verständlich die gesetzlichen Bestimmungen.

Dabei werden viele Stolperfallen ausgeräumt, die später ein böses Erwachen bringen können. Wie das „ausschließliche Nutzungsrecht“, das muss der von Euch beauftragte Grafiker nämlich an Euch abgeben, sonst kann es sein, dass ein Anderer ebenfalls Euer Logo kauft und verwendet.

Doch nach der erfolgreichen Eintragung des Firmenlogos ist die Fragestunde des Markenrechtsexperten noch nicht beendet. Denn auch Jahre nach der Eintragung kann das Firmenlogo wieder Thema werden, deshalb sind beispielsweise auch folgende Themen mit an Bord:

  • Wie lange besteht das Schutzrecht?
  • Ein Abmahnung flattert ins Haus – Was nun?
  • Ich habe für meinen Namen, mein Logo oder sonstige Erkennungszeichen im Verkehr ein Kaufangebot für eine Markenanmeldung erhalten – Was kann ich unternehmen?
Fazit: Eine eigene Firma zu gründen fühlt sich manchmal an, wie ein Hürdenlauf durch den Paragraphen-Dschungel, da spreche ich durchaus aus eigener Erfahrung. Deshalb freue ich mich immer, wenn ich Euch in meinem Blog fachlich fundierte aber gut verständliche Hilfestellung vorstellen kann.
Der Artikel von Rechtsanwalt Michael Plüschke ist ein gutes Beispiel dafür. Er beantwortet Fragen, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich, aber dennoch wichtig sind. Im Zeitalter von Abmahnwellen kann ein Unternehmer nicht vorsichtig genug sein. Denn lieber einmal genau hingeschaut, als später hohe Abmahnsummen zu blechen – oder schlimmstenfalls das Firmenlogo abgeben zu müssen!

 » Hier geht`s zum Beitrag: „Das Firmenlogo als Marke schützen – aber RICHTIG!“

Weiterführende Informationen:

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