Hurra, ihr habt ein neues Projekt an Land gezogen! Voller Elan macht ihr euch an die Arbeit, liefert eurem Kunden nur das Beste und hofft, dass euer Auftraggeber mit eurer Leistung zufrieden ist. Doch dann fühlt ihr euch mit dem Auftrag nicht mehr wohl, das Vertrauensverhältnis zum Kunden ist gestört, oder ihr wartet seit längerem auf eine ausstehende Bezahlung – kurzum: Ihr wollt den Vertrag kündigen. Aber wie können Freelancer das machen?
Ich will euch in meinem aktuellen Fachartikel über die Rechte und Pflichten aufklären, die ihr als Freelancer habt, wenn ihr einen bestehenden Projektvertrag kündigen wollt.
Ihr als Freelancer seid alte Hasen, was die verschiedenen Vertragsarten für Selbständige angeht. Trotzdem, Wiederholung schadet nicht: Ihr schließt entweder einen Werk- oder einen Dienstvertrag ab. Darin vereinbart ihr mit eurem Auftraggeber die Rahmenbedingungen, die als Basis für eure Leistungen gelten. Das heißt: Nutzungsrechte für erbrachte Leistungen, Vergütung, Übernahme von Reisekosten und – ganz wichtig – Details zur Kündigung.
Im Allgemeinen habt ihr zwei verschiedene Möglichkeiten, das Vertragsverhältnis mit eurem Kunden zu beenden:
Im Gros der Fälle schließen Freelancer einen Dienstvertrag mit einer befristeten Laufzeit ab. Eine Beendigung des Dienstvertrags vor dieser Zeit ist dann entweder innerhalb der gesetzlichen Frist oder der vertraglich festgelegten Frist möglich (so genannte ordentliche Kündigung). Sollte der Projektvertrag keine Regelung zur ordentlichen Kündigung erhalten, gelten automatisch die gesetzlichen nach § 620 Abs. 2 BGB. Dabei habt ihr die Möglichkeit, nach Maßgabe der vereinbarten Vergütung zu kündigen. Das bedeutet: Wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, könnt ihr täglich für den Ablauf des folgenden Tages (von heute aus betrachtet also übermorgen) euren Dienstvertrag kündigen. Ist die Vergütung nach Monaten bemessen, müsst ihr spätestens am 15. eines Monats für das Ende des Kalendermonats kündigen. In § 621 BGB könnt ihr die weiteren Kündigungsfristen nachlesen.
Falls Ihr den Projektvertrag ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist beenden möchtet, bleibt euch nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Nach § 626 BGB muss dann allerdings ein so genannter wichtiger Grund vorliegen, damit der Projektvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
Ein solcher Grund wäre beispielsweise ein längerer Zahlungsrückstand des Kunden, durch den es euch nicht zumutbar ist, auch in den kommenden Monaten das Zahlungsrisiko zu übernehmen. Obacht bei einer Insolvenz des Auftraggebers: Wenn diese euch als erster Grund für eine außerordentliche Kündigung eingefallen ist, muss ich euch enttäuschen. Insolvenz ist nicht automatisch ein Grund für eine Kündigung. Hier muss der Einzelfall geprüft werden. In jedem Fall solltet ihr bei einer Insolvenz eure Kündigung sowohl an den Auftraggeber als auch an den Insolvenzverwalter schicken.
Und eines noch: Ihr als Kündigungsberechtigte habt ab dem Zeitpunkt, an dem ihr vom (wie auch immer gearteten) Grund für die außerordentliche Kündigung erfahrt, nur zwei Wochen Zeit, um eine Kündigung beim Auftraggeber einzureichen.
Neben euren Kontaktdaten und den eures Auftraggebers gibt es noch das eine oder andere Detail, das ihr in eurem Kündigungsschreiben nicht vergessen solltet. Ich habe für euch die wichtigsten Punkte aufgelistet, damit nichts mehr schiefgehen kann:
Alle Tipps unter Vorbehalt, denn jede Kündigung ist ein Einzelfall! Eine Kündigung bringt viele Herausforderungen mit sich, die nur durch Detailarbeit gemeistert werden können. Also letzter Tipp von mir: Lest unbedingt die Regelungen im Projektvertrag (Rahmenvertrag und ggf. Projekteinzelvertrag) vor Vertragsschluss durch. Im Zweifel lohnt sich auch ein Gang zum Experten für Vertragsrecht. 🙂
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