Haftungsrisiken bei der Nutzung von YouTube, Facebook & Co, echte Schadenfälle aus der IT-Praxis und Fach-Interviews mit Experten aus der Szene: In diesem Jahr ging es auf meinen Blog um viele Detailaspekte rund um das Thema Berufshaftpflicht – und natürlich – Nomen est Omen – die Absicherung von Vermögensschäden. Was ich beim Surfen im Internet allerdings immer wieder feststelle: Meistens sind es grundlegende Fragen, die in den Foren „herumgeistern“ und die User beschäftigen. Etwa „Was macht eigentlich eine Berufshaftpflicht? Sichert sie auch Rechtsverletzungen ab? Auf welche Kriterien muss ich achten? Und kann ich mir so einen Schutz überhaupt leisten?“
Pünktlich zum Jahresende heißt es deshalb „Back to the Roots“: Diese Woche stehen Grundlagen und Basiswissen zur Berufshaftpflicht für Freiberufler im Bereich IT und (New) Media auf der „Blog-Speisekarte“.
„Wie wichtig ist denn so eine Berufshaftpflicht für Freiberufler im der IT-, Medien- und Internet-Business?“ – das werde ich immer wieder gefragt. Und natürlich fällt meine Antwort eindeutig aus: Superwichtig.
Klar ist das meine subjektive Sicht – aber es gibt auch objektive und offensichtliche Gründe, warum ich so antworte. Anders als bei einem Schreiner oder Koch, der im Arbeitsalltag Personen- und Sachschäden abgesichert wissen muss, bringt die Tätigkeit von Freiberuflern in der IT- und Medienbranche ganz andere Risiken mit sich: Ständig kommen neue Tätigkeitsfelder dazu – und damit auch neue Risiken und Herausforderungen.
Nicht nur, dass es in vielen Bereichen so gut wie keine Erfahrungswerte gibt, oft hinkt auch die Rechtsprechung den rasanten Entwicklungen der modernen Informationsgesellschaft hinterer. Rechtliche Grauzonen machen es den Freiberuflern schwer, „alles richtig zu machen“ – und am Ende flattert eine Abmahnung oder eine Schadenersatzforderung des Auftraggebers ins Haus.
Dazu kommt: Wo Geld zu holen ist, sind auch die Abmahnanwälte nicht weit…. Für Freiberufler ist es deshalb wichtig, im Schadenfall geschützt zu sein.
Meist kommt es im Bereich IT und Medien zu sogenannten von „echten“ Vermögensschäden. Das sind z.B.: Verstöße gegen das Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrecht, Programmierfehler, Datenverlust, die Weitergabe virenbehafteter Dateien, fehlerhafte Beratung, Fehler in der Druckvorstufe, Überschreitung von Deadlines oder Ausfälle im Webshop eines Kunden.
Nun ist jeder Freiberufler und Selbständige (egal welcher Branche) gesetzlich dazu verpflichtet, für einen Schaden (Vermögensschaden, Sach- oder Personenschaden) aufzukommen, den er einem Dritten zugefügt hat. Juristisch: Er haftet für den Schaden.
Eine Berufshaftpflicht übernimmt solche Schadenersatzforderungen von Dritten, die wegen seines Fails an den Freiberufler gestellt werden. Im Fachjargon wird das auch Deckung genannt.
Im Idealfall sollte die Haftung aus der freiberuflichen Tätigkeit so weit wie möglich durch die Berufshaftpflicht gedeckt sein. Eine Berufshaftpflicht MUSS deshalb abdecken:
Tipp: Vor Abschluss der Versicherung genau checken, ob diese Schadenarten auch wirklich abgedeckt sind. Herkömmliche Versicherungen bieten häufig nur Schutz für „unechte“ Vermögensschäden – Rundum-Schutz sieht allerdings anders aus… Mehr Infos zum Thema „echter vs. unechter Vermögensschaden“.
Spätestens im Schadenfall scheidet sich in punkto Berufshaftpflicht die Spreu vom Weizen. Welche Schadenarten unbedingt abgedeckt sein sollten, habe ich ja bereits beschreiben. Dazu kommen diese drei Leistungskomponenten:
„Wie steht es um den Versicherungsschutz bei „grober Fahrlässigkeit?“: Ein Thema, das gerne in den Foren diskutiert wird – und zu dem es viele Missverständnisse gibt.
Und ehrlich gesagt: Das ist gar nicht so weit hergeholt. Denn viele Versicherer halten sich „Hintertürchen“ offen – und legen in ihren Bedingungen beispielsweise fest, dass Rechtsverletzungen (z.B. Urheber-, Marken-, Namens- und Lizenzrechtsverletzungen) nur abgedeckt sind, wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.
Aber: Eine gute Berufshaftpflicht versichert die „grobe Fahrlässigkeit“ mit! Und das ist wichtig. Denn wenn man die Haftung z.B. durch AGB einschränken möchte, ist das für Kardinalpflichten und eben bei „grober Fahrlässigkeit“ nicht vollständig möglich – deshalb muss die Berufshaftpflicht auch hier greifen!
Aber kann man sich so eine Berufshaftpflicht überhaupt leisten? Das ist eine Frage, die sich jeder Freiberufler selbst beantworten muss. Ich kann dazu nur ein Rechenbeispiel geben (davon ausgehend, dass die Berufshaftpflicht umfassend und bedarfsgerecht Vermögens-, Personen- und Sachschäden abdeckt):
Der Einstiegsbetrag für eine Berufshaftpflicht im IT-Bereich liegt bei etwa 750,00 Euro jährlich. Wenn ein durchschnittlich ausgelasteter IT-Freelancer im Jahr also um die 1.800 Stunden arbeitet, dann kostet ihn seine Absicherung etwa 50 Cent pro Arbeitsstunde. Oder noch einfacher gerechnet: Bei einem Jahresumsatz von 95.000,00 Euro kostete ihn die berufshaftpflicht knapp ein Prozent vom Umsatz.
Im Medienbereich liegt der Einstiegsbetrag für die Berufshaftpflicht bei rund 450 Euro im Jahr…
Natürlich sind diese Beiträge kein Pappenstiel. Aber andererseits sind das die Schadenersatzforderungen im Bereich Medien und IT auch nicht: Meiner Erfahrung nach handelt es sich dabei meist um Summen im vier- bzw. fünfstelligen Bereich.
P.S.: Wenn noch Fragen zum Thema offen sind: Bitte her damit! Ich werde sie sammeln – und gerne auf meinem Blog für alle aufgreifen und erklären.
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