77 Millionen betroffene Kunden in 59 Ländern – davon rund 32 Millionen allein in Europa: Der Hackerangriff auf das Playstation Network des Technikriesen Sony in der vergangenen Woche ist wohl einer der schwersten Datendiebstähle in der jungen Geschichte des Web 2.0. Am Dienstag dann die nächste Hiobsbotschaft: Auch die Tochter Sony Online Entertainment wurde Opfer von Cyber-Kriminellen. Dabei wurden vermutlich 25 Millionen Daten geraubt – darunter auch Kreditkarten-Informationen von deutschen Kunden.
Der Vorfall hat die Datenschützer auf den Plan gerufen und die Diskussion über IT-Security neu angeheizt. Zudem stellt sich natürlich die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet.
Dieses Szenario will ich weiterdenken, denn was im Großen passiert, kann auch im Kleinen immense Schäden anrichten: Viele freiberufliche Softwareentwickler und kleine Softwareschmieden sind als Dienstleister für die IT-Security von Online-Portalen, Spieleplattformen und Webshops verantwortlich. Doch was passiert, wenn diese Systeme geknackt und Kundendaten missbraucht werden? Wer übernimmt die Verantwortung: der Auftraggeber (und damit der Inhaber dieser Seiten) und/ oder der Softwareentwickler? Und wer haftet im Fall der Fälle?
Egal, ob es um ein ersteigertes paar neue Schuhe oder das Abonnement eines Multiplayer-Online-Spiels geht: In Zeiten von Web 2.0 gehören E Commerce und Online- Zahlungsverkehr zum Business. Die sensiblen Daten der Kunden dabei zu schützen, ist oberstes Gebot.
Doch Fakt ist: Mit entsprechendem Aufwand kann jedes System geknackt werden. Das belegen auch Statistiken der IT-Sicherheitsfirmen, wonach 70% aller Web 2.0-Applikationen angreifbar sein sollen.
Für den Betreiber des Service-Onlineportals kann das teure Folgen haben. So auch im Fall Sony: Experten haben berechnet, dass der PSN-Hack Kosten in Höhe von 24 Milliarden US-Dollar verursachen könnte.
Doch egal ob es sich dabei um einen Technikriesen oder den Inhaber eines kleinen Webshops handelt: Der Schaden von Hacker-Attacken kostet mehr als nur den guten Ruf.
Natürlich will der Shopbetreiber nicht allein auf diesen immensen Schäden sitzenbleiben, vor allem wenn der Shop, das E-Commerce-Modul oder die Betreuung in Sachen IT-Security durch einen externen IT-Experten oder Softwareentwickler bzw. Softwareanbieter erbracht wurde.
Aus Kundensicht ist es ja ganz offensichtlich, dass der Softwareentwickler bei der Programmierung oder Wartung gepatzt hat. Die Folge: Der Auftraggeber nimmt seinen Dienstleister in Regress. Das zieht Schadensummen nach sich, die existenzbedrohend sein können.
Deshalb braucht der freiberufliche Softwareentwickler eine bedarfsgerechte IT-Haftpflichtversicherung. Denn sie stellt nicht nur das Kapital für Schadenersatzforderungen zur Verfügung, sondern unterstützt ihn auch bei der Klärung seiner persönlichen Haftungssituation sowie der Höhe der berechtigten Ansprüche.
Zudem trägt der Versicherer die Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen und Gerichte. Das ist der sogenannte Passive Rechtsschutz der IT -Haftpflichtversicherung.
Wer eine IT-Haftpflichtversicherung abschließt, sollte darauf achten:
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