RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

„Ohrfeige“ für dumpinglohn-zahlenden Verlag – ein freier Journalist klagt an

Mit Herzblut, Elan und Freude sind sie bei der Sache: freie Journalisten. Durch ihre Flexibilität können sie sich genau die Themen und Ressorts rauspicken, die sie interessieren: Hier ein knackiger Text, dort ein treffender Schnappschuss. Mies ist allerdings der Verdienst für ihre geleistete Arbeit. Oft halten sich Zeitungsverlage nicht an die Vergütungsregeln an Tageszeitungen als Grundlage für angemessene Honorare, obwohl sie bereits seit 2010 existieren. Dies nahm ein freier Journalist zum Anlass und verklagte eine Zeitung – mit Erfolg!

Weniger ist mehr? Nicht beim Lohn freier Journalisten! Gerichte berufen sich vermehrt auf die grundlegenden Vergütungsregeln für angemessene Honorarsätze.
Freie Journalisten haben es nicht einfach! Aus Liebe zum Beruf nehmen sie oft ein nahezu beleidigendes Honorar an.

Warum hauptberuflich freien Journalisten deutlich mehr zusteht als nur Ruhm und Ehre und welche für journalistische Freelancer durchaus erfreulichen Urteile diesen Standpunkt auch vertreten, erfahrt ihr heute auf meinem Blog.

Arm, aber glücklich?

Wer frei in den Medien arbeitet, tut das oft zu äußerst niedrigen Honoraren. Doch Freelancern ist es schlicht wichtiger, ihre eigenen Ideen in die Tat umzusetzen und sich mit ihrer Kreativität selbst zu verwirklichen. Irgendwann stellen sie aber fest, dass sie vermehrt am Niedriglohn-Sektor knabbern – und das muss definitiv nicht sein. Schuld daran sind mitunter Zeitungsverleger, die trotz der bereits 2010 in Kraft getretenen „Gemeinsamen Vergütungsregeln für hauptberuflich freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen“ vergleichsweise niedrige Honorarsätze bezahlen.

Freie Journalisten begrüßen Gerichtsentscheid

Aus diesem Grund klagte ein freier Journalist bereits in 2013 beim Landgericht Mannheim (Urteil vom 02.08.2013, Az.: 7 O 308/12) gegen die Tageszeitung, für die er tätig war:

„Die dem Kläger für seine Text- und Bildbeiträge (aus) den Jahren 2009 bis 2011 zugeflossenen Honorare sind i(m) Sinne von § 32 UrhG unangemessen.“

Vielmehr hält er eine Entlohnung im Maßstab der genannten Gemeinsamen Vergütungsregeln (vgl. § 36 UrhG) für angemessen, die dem Landgericht Köln (Urteil vom 17.07.2013, Az.: 28 O 695/11) als erstem Gericht im Juli 2013 bereits als Urteils-Grundlage für angemessene Honorare dienten.

Das sah das Mannheimer Gericht genauso: Zur Freude des freien Mitarbeiters und aller journalistischer Freelancer, gaben die Richter der Klage statt. Eindeutig verwiesen sie auf die Mindesthonorar-Ansprüche, die auch für die Zeiträume „vor Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregeln“ gelten.

Eine „Ohrfeige“ reicht Zeitungsverlag nicht aus

So weit, so gut – dachte sich wohl auch der freie Mitarbeitende. Doch der beklagte Zeitungsverlag wollte es nicht dabei bewenden lassen und versuchte sein Glück vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 12.02.2015, Az.: 6 U 115/13). Prompt fing sich der Verlag dort die zweite Klatsche ein. In der Pressemitteilung des OLG zum Thema heißt es:

„Der 6. Zivilsenat hat die Auffassung des Landgerichts Mannheim bestätigt, dass Ansprüche nicht nur für die Zeit nach dem Inkrafttreten der gemeinsamen Vergütungsregelungen, sondern auch für davor liegende Zeiträume in Betracht kommen. Die getroffenen Vergütungsregelungen begründeten Indizwirkung für die Höhe einer angemessenen Vergütung auch für solche Zeiträume, die nicht allzu weit vor dem Inkrafttreten der Regelungen liegen.“

Ein Abschluss der Sache ist dennoch nicht in Sicht, denn nun wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen – unterliegt der Zeitungsverlag ein drittes Mal? Man wird sehen… Ein Update gibt’s zu gegebener Zeit natürlich hier auf meinem Blog.

Fazit: Gedanken über’s Geldverdienen macht sich wohl jeder; ganz nach dem Motto „Nimm was du kriegen kannst!“ Wenn sich keine Freiberufler mehr für unterbezahltes Schreiben hergeben, würde sich die Problematik ganz von selbst erledigen. Andere Branchen wie z.B. die IT machen es vor. Hier müssen Auftraggeber tiefer in die Tasche greifen, um an geeignete externe Experten zu kommen. Natürlich darf man aber nicht ganz vergessen, dass dabei auch Angebot und Nachfrage eine Rolle spielen…

Weitere Informationen:

Kategorien

Über Ralph Günther

Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

patrick perkins ETRPjvbKM unsplash
Geschäftsmodell finden: Welches ist das Richtige für Ihr Business?
Mit dem passenden Geschäftsmodell zum Erfolg – unser Artikel unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit jeder Menge Tipps und Informationen. weiterlesen
christian wiediger rymhEZPqRs unsplash
Amazon fordert Haftpflichtversicherung: Was Händler jetzt wissen müssen
In den USA verlangte Amazon von Verkäuferinnen und Verkäufern bereits den Nachweis einer Haftpflicht. Jetzt wurde die Regel auf Deutschland ausgeweitet. Was das heißt, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
deon fosu ZQZrvLDwiI unsplash
Rechtssicher werben: Das ist gesetzlich erlaubt!
Wer ein Business betreibt, muss für das eigene Angebot werben. Damit dabei niemand übervorteilt wird, gibt der Gesetzgeber den Rahmen vor. Wie Sie rechtssicher werben, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
bonnie kittle GiIZSkoGuk unsplash
Nebenberuflich selbständig: Erfolgreich gründen neben dem Hauptjob
Sie wollen sich ein eigenes Business aufbauen, aber nicht gleich alles auf eine Karte setzen? Dann starten Sie doch neben dem Beruf! In unserem Artikel lesen Sie, was Sie dazu wissen müssen. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Ralph Blog Bild
Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.