Online-Händler versuchen ihre Produkte möglichst gut in Szene zu setzen. Um sich auf dem hartumkämpften Online-Markt zu behaupten ist nicht nur in der Platzierung sondern auch in der Auswahl der Produkte Kreativität gefragt. Dabei sollte allen Händlern aber klar sein, dass genau darin auch zahlreiche Risiken lauern und ein Paragraph den nächsten jagt. Beim Surfen bin ich kürzlich auf ein Sammelsurium an Verkäufern gestoßen, die sich darum ganz offensichtlich keine Sorgen machen.
Eine nicht ganz ernst gemeinte Liste kurioser Negativ-Beispiele für Onlinehändler findet ihr in meinem heutigen Webzuckerl.
Cristiano Ronaldo ist der wohl bekannteste aktive Fußballer der Welt. Viele lieben ihn, genauso viele hassen ihn. Vor ein paar Jahren stand der fünffache Weltfußballer zum Verkauf. Und das für rund 200 Euro. Und nein, ich habe keine Nullen vergessen 😉 Ich muss zugeben, das ist schon ein richtiges Schnäppchen, hätte es sich um den echten Ronaldo gehandelt. Doch angeboten wurde nur die virtuelle Variante. Ein 18-Jähriger bot den virtuellen Cristiano Ronaldo für das Computerspiel FIFA Ultimate an und erhielt dafür mehrere Angebote. Eines davon sogar über 360 Euro. Vier Personen ersteigerten den Spieler und überwiesen das Geld an den Verkäufer. Der aber konnte gar nicht „liefern“, da er den Spieler nicht einmal im Computerspiel besaß. Und damit nicht genug: der Schüler inserierte noch weitere Angebote, obwohl er die angepriesene Ware gar nicht hatte.
Es geht noch kurioser. Die Spanierin María Ángeles Durán verkaufte im Internet Grundstücke auf der Sonne. Bei eBay bot sie einen Quadratmeter für einen Euro an. Die Käufer erhielten im Gegenzug die passenden Dokumente zu ihrem neu erworbenen Besitz. Was sie damit dann anfangen? Keine Ahnung. Ein Haus werden sie wohl nicht bauen…Aber Moment mal: Ich kann doch nicht Sachen verkaufen, die mir gar nicht gehören? Stimmt! Das hat die Spanierin auch nicht, denn ihr gehört die Sonne. Zumindest behauptet sie das und hat das sogar notariell beglaubigen lassen. Die Spanierin hat ein US-Amerikanisches Vorbild: Dennis Hope aus den USA gibt sich seit Jahren als Besitzer von Mond, Mars und Merkur aus und ist durch den Verkauf von Grundstückszertifikaten mittlerweile Millionär geworden.
Ob Ronaldo oder ein Grundstück auf einem anderen Planeten, eines haben diese Angebote gemeinsam: Ihre Verkäufer handeln mit Dingen, die es eigentlich gar nicht gibt oder die nicht verkauft werden können. Das riecht doch gehörig nach Betrug! Dem 18-jährigen Schüler brachte das 80 Sozialstunden ein. Der Account der Spanierin hingegen wurde gesperrt. Die Erklärung dazu: Sie habe gegen die Bestimmungen zum Handel mit immateriellen Gütern verstoßen. Es können keine Dinge verkauft werden, die nicht existieren. Sie habe daher gegen die Verkaufsbestimmungen von eBay verstoßen.
Materielle vs. Immaterielle Dinge, was ist der Unterschied?
Materielle Güter können auch als Sachgüter bezeichnet werden. Es handelt sich dabei also um physisch vorhandene Dinge wie zum Beispiel Fahrzeuge, Maschinen oder Lebensmittel. Immaterielle Dinge sind dagegen nicht gegenständlich. Darunter fallen beispielsweise Dienstleistungen wie Versicherungen oder Beratungen.
Doch das ließ sich die Sonnen-Besitzerin nicht gefallen. Ihre vermeintlich logische Begründung: Die Sonne gebe es nun einmal und sie habe nur nach dem Motto „First come, first serve“ gehandelt. Denn laut einem internationalen Abkommen dürfen Staaten keinen Besitzanspruch auf Planeten oder Sterne stellen, von Privatpersonen ist aber nicht die Rede. Und schließlich habe sie die Besitzurkunde als Beweis! Deshalb klagte sie wegen vermeintlichen Vertragsbruchs gegen eBay und verlangte 10.000 Euro als Kompensation für das Sperren ihres Accounts. Wie der Streit ausgegangen ist, konnte ich leider nicht herausfinden…
Grundstücke auf der Sonne gibt es aber weiterhin zu kaufen, nämlich auf der Webseite von Ángeles Durán. Und ihre Absichten sind zumindest nobel. Der Hauptteil der Erlöse soll an wohltätige Zwecke und Forschungsprojekte gehen. Also warum nicht auch ein kleines Stückchen Sonne besitzen?
Last but not least noch ein Verkaufsangebot zum Schmunzeln. Wir schreiben das Jahr 1756. Es ist Winter. Es schneit und ein Mann hat einen Schneemann gebaut. Nichts Besonderes eigentlich. Doch 250 Jahre später verkaufte ein anderer Mann eben diesen Schneemann im Internet. Die „einmalige Gelegenheit“ war mit einem Start-Preis von einem Euro und Versandkosten in Höhe von 6,99 Euro bei eBay zu finden. Da der Schneemann nicht mehr in „Form“ war, wurde er in einem Glas geliefert und ausdrücklich (und rechtlich absolut korrekt) als defekte Ware für Bastler verkauft. Wer da wohl zuschlug und den Schneemann wiederbelebte?
Kreativität ist auch im Online-Handel äußerst wichtig, um erfolgreich zu sein. In diesen Beispielen haben die Verkäufer aber dann doch über das Ziel hinaus geschossen… ;-). Ich gehe einmal davon aus, dass die erfahrenen Profi-Händler unter Euch die Risiken des Online-Handels genau kennen und ihre Kreativität im Rahmen des Erlaubten ausleben.
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