Update: Neuauflage kostenloses Skript „Internetrecht“ von Professor Hoeren

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Alles neu macht in diesem Fall der Monat Oktober – pünktlich zu Semesterbeginn: Professor Thomas Hoeren, Deutschlands wohl bekanntester Experte in punkto Web 2.0-Recht, hat sein kostenloses Downloadskript „Internetrecht“ aktualisiert. Die mittlerweile 16. Auflage des knapp 580 Seiten starken Werkes klärt auf über rechtliche Fallstricke im Internet und ist damit Pflichtlektüre für alle, die mit dem Internet zu tun haben – vom Blogger, Social Media Marketer und Webworker bis hin zum App-Entwickler.

internet Mit welchen Neuerungen die aktualisierte 16. Auflage des populären Skripts aufwartet, das will ich kurz vorstellen. Mein Fundstück der Woche.

Grundlegender Relaunch: Mehr als 300 neue Urteile

Kurz das Inhaltsverzeichnis überflogen, scheint sich auf den ersten Blick nicht viel geändert zu haben. Im Vergleich zur 15. Auflage des kostenlosen Skripts (über die ich übrigens bereits im Mai hier im Blog geschrieben habe) ist lediglich das Kapitel „Datenschutz“ neu hinzugekommen.

Doch davon sollte sich der Leser nicht täuschen lassen – denn inhaltlich haben Hoeren und sein Team von der Universität Münster die 16. Auflage des kostenlosen Downloadskripts „Internetrecht“ einem grundlegenden Relaunch unterzogen: Die Fußnoten wurden um aktuelle Belege erweitert, die Literaturhinweise ergänzt.

Und das ist noch nicht alles: In die aktualisierte Auflage wurden mehr als 300 Urteile neu eingearbeitet. Zudem wurden ganze Kapitel neu geschrieben und mit aktuellen Themen wie „Social Media“ ergänzt.

580 Seiten geballtes Wissen zu Rechtsfragen im Web

Der Leser bekommt einen Überblick darüber, wie es um die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung steht (inklusive Thumbnail-Entscheidung und EuGH-Urteil zu L’Oréal) und welche Änderungen sich in den vergangenen sechs Monaten in punkto internationaler Gerichtsstand ergeben haben.

Denn seitdem im Jahr 2003 die erste Auflage des kostenlosen Skripts „Internetrecht“ erschien, wird sie seitdem alle halbe Jahre aktualisiert. Meine Meinung: Näher am Puls der Zeit geht eigentlich nicht mehr.

Und natürlich fehlt auch in der neuesten Auflage der Abschnitt über Musterverträge nicht – was das Skript erst Recht zur Pflichtlektüre macht.

Auch kostenloses Skript „IT-Recht“ aktualisiert

Übrigens: Nicht nur das Skript „Internetrecht“ hat zu Beginn des Wintersemesters ein Update erfahren. Auch das kostenlose Skript „IT-Recht“ wurde von Hoeren und seinem Team upgedatet – und liefert auf knapp 470 Seiten wichtiges Wissen für die tägliche IT-Praxis.

Und darum geht es in den einzelnen Kapiteln:

  • Rechtsschutz für EDV-Produkte
  • EDV-Vertragsrecht (Tipp: Allgemeine Regeln für den Aufbau eines IT-Vertrages ab Seite 104)
  • Softwareüberlassungsverträge
  • Softwareerstellungsverträge
  • Softwarevermietung
  • Schadenersatzansprüche
  • Softwarewartungs- und Pflegeverträge
  • Besondere Softwareverträge
  • Musterverträge

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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