Vergangene Woche habe ich hier auf dem Blog über den Beuys-Fotorechtsstreit geschrieben – und seine haftungsrechtlichen Folgen für freiberufliche Fotografen. Ein Thema, das für einiges an Diskussionsstoff gesorgt und mir gezeigt hat: In punkto Rechtswissen für Fotografen besteht einiges an Aufklärungsbedarf. Während ich mich als Makler zwar sehr gut mit den haftungsrechtlichen Risiken und Konsequenzen auskenne, muss ich mich selbst im Hinblick auf juristisches Wissen immer wieder schlau machen…
Neben diversen richtig guten Artikeln gehört dazu als Lektüre ganz klar das kostenlose Skript „Fotorecht für Fotografen“ der Rechtsanwältinnen Katja Schubert und Cornelia M. Bauer – für mich mittlerweile ein unverzichtbares Handbuch. Auf 87 Seiten bieten die beiden Expertinnen für gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht geballtes Grundlagenwissen zu Rechtsfragen und Rechtslagen für Fotografen. Themen, die vom „Hobby-Knippser“ bis hin zur professionellen Agentur jeder Fotograf vor der Linse haben sollte. Mein Fundstück der Woche.
Ja, im Alltag kann es schnell passieren, dass freiberufliche Fotografen und Bildagenturen ins rechtliche „Fettnäpfchen“ tappen. Und plötzlich stehen – ohne dass dies „böswillig“ oder absichtlich forciert wurde – Lizenz-, Marken- und Persönlichkeitsrechtverletzungen im Raum.
Zum Beispiel, wenn Orte und Sachen zu arglos fotografiert werden. Welche rechtlichen Vorgaben dabei unbedingt beachtet werden müssen (inklusive gesetzlicher Ausnahmetatbestände im Urheberrecht), diesem Thema widmen sich die Rechtsanwältinnen Katja Schubert und Cornelia M. Bauer im ersten Kapitel ihres Skripts „Fotorecht für Fotografen“ (Stand: April 2010).
Dabei nehmen die Expertinnen die Hausrechte innerhalb von Privatgeländen sowie bei Veranstaltungen genauso unter die Lupe, wie Kunstwerke als Fotomotiv, die rechtlichen Vorschriften bei der Abbildung von Marken sowie dem Fotografieren von Menschen – um nur einige Beispiele zu nehmen. Zudem gibt es auch einen kleinen Exkurs zu Modelverträgen (auch Model Release Verträge genannt).
Im zweiten Kapitel geht es um die Rechte des Fotografen an seinen Werken. Juristisch auch „Urheberrechtliche Verwertungsrechte“ (= Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) genannt.
Verständlich geschrieben beantworten die Rechtsanwältinnen unter anderem solche elementaren (und für freiberufliche Fotografen existentiell wichtige) Fragen: Wer ist Urheber? Sind die Rechte anderer Urheber bei der Verwertung zu beachten? Wie verhält es sich mit dem eigenen Urheberrecht für Bearbeitungen?
Das dritte und letzte Kapitel in dem kostenlosen Skript stellt die Rechtsbeziehungen zwischen Fotografen und Verwertern in den Fokus. Dabei geht es um das Thema „Einräumung von Nutzungsrechten“ – unter anderem für unbekannte Nutzungsarten und für noch zu erstellende Fotografien.
Zudem erfährt der Leser Infos zur Honorarhöhe und angemessenen Vergütung – und warum grundsätzlich zwischen der Vergütung für die Herstellung der Fotografien und dem Lizenzentgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte zu unterscheiden ist.
Das Kapitel endet mit Informationen zum Thema „Insolvenz des Lizenznehmers“.
Neben einer wirklich sehr gut strukturierten Gliederung wartet das Skript der beiden Rechtsanwältinnen mit vielen Merkkästen auf – für verständliches und einfaches Lesen. Sie kennzeichen, worauf es in jedem Absatz / Kapitel ankommt – und bringen die rechtlichen Ausführungen nochmals auf den Punkt.
Dazu gibt es in jedem Kapitel viele Fotos, die das Geschriebene visualisieren.
Rechtsanwältin Katja Schubert ist Mitbegründerin der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Karsten + Schubert. Seit 2001 ist sie als Anwältin in der Bundeshauptstadt für die Spezialgebiete Markenrecht, Designrecht, Werbe- und Marketingrecht sowie für das Internetrecht verantwortlich. Die Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz ist Expertin im Gebiet Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht.
Cornelia M. Bauer ist als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht in der Kanzlei Karsten + Schubert für die speziellen Bereiche Foto- und Kunstrecht, Designrecht sowie Markenrecht zuständig.
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