Schlagwort: Nutzungsrechte

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Fundstücke

Wissen kompakt: Risiken der App-Entwicklung aus juristischer und versicherungstechnischer Sicht

Die rechtlichen Risiken in puncto App-Entwicklung sind nicht ohne. Ein Thema, das viele freiberufliche App-Entwickler auf dem Schirm oder damit sogar schon böse (= teure) Erfahrungen gemacht haben. Doch welche rechtlichen Stolperfallen gibt es eigentlich konkret – und wie können Fallstricke in der Praxis vermieden werden? Und was ist, wenn trotz aller Vorsicht doch ein Schaden passiert: Welche Anforderungen müsste eine Haftpflicht erfüllen, die den App-Entwickler im Ernstfall auch wirklich schützt?

Zwei Themen, zweimal Wissen kompakt: Für die aktuelle Ausgabe der Printmagazins textintern haben Rechtsanwalt Thomas Schwenke und ich einen Gastbeitrag geschrieben, der APP-Entwicklung aus juristischer und versicherungstechnischer Sicht beleuchtet. Exklusiv für meine Blog-Leser hat mir der Verlag den Artikel auch als PDF zur Verfügung gestellt. Mein Fundstück der Woche.

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Internetrecht für Nicht-Juristen: Games-Anwalt Henry Krasemann klärt per You-Tube auf

Was im Netz in punkto Teilen, Einbinden, Nutzen, Hochladen und Co. erlaubt ist, das ist rechtlich hoch kompliziert. Wie war das jetzt nochmal mit dem Urheberrecht? Wann drohen Abmahnungen? Und auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert das Ganze? Fragezeichen zum Thema gibt es viele – verständliche Antworten leider nur wenige. Und nicht jeder kann und will sich in seiner Freizeit durch Gesetzestexte kämpfen. Gut, dass sich einige Experten auf die Fahne geschrieben haben, das Internetrecht auch für Nicht-Juristen verständlich zu machen. Wie Rechtsanwalt Henry Krasemann. Der „Games-Anwalt“ klärt in YouTube-Videos auf – informativ und amüsant.

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Fundstücke

Per Formular zum eigenen Recht – Wie sich Urheber im Netz wehren können

Mit wenigen Klicks ist das Bildmaterial hochgeladen. Die Resonanz ist erstaunlich: Rasend schnell verbreiten sich die Fotos im Netz. Weniger schön: Der entsetzte Urheber, der nicht weiß, wie er dieses Treiben unterbinden soll, denn Nutzungsrechte hat er nicht eingeräumt… In vielen Beiträgen auf diesem Blog habe ich darüber geschrieben, wie schnell in der Praxis Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden können – ohne dass dies mit „böser Absicht“ forciert wurde – und wie Ihr Euch als Dienstleister im Kreativ-/Medien-Bereich mit einer Berufshaftpflicht absichern können.

Doch es gibt auch die andere Seite: Jene, deren geschützte Werke ohne Lizensierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein Schicksal, vom dem nicht nur der eine oder andere freiberufliche Fotograf unter Euch berichten kann. Wie Ihr Euch als Urheber gegen unerlaubte Nutzung – privat oder im beruflichen Bereich – wehren können, dazu habe ich einen richtig guten Service-Artikel auf dem Blog „Recht am Bild“ gefunden. Mein Fundstück der Woche.

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case law
Fundstücke

Inspired by Beuys: Skript „Fotorecht für Fotografen“ – 87 Seiten geballtes Rechtswissen

Vergangene Woche habe ich hier auf dem Blog über den Beuys-Fotorechtsstreit geschrieben – und seine haftungsrechtlichen Folgen für freiberufliche Fotografen. Ein Thema, das für einiges an Diskussionsstoff gesorgt und mir gezeigt hat: In punkto Rechtswissen für Fotografen besteht einiges an Aufklärungsbedarf. Während ich mich als Makler zwar sehr gut mit den haftungsrechtlichen Risiken und Konsequenzen auskenne, muss ich mich selbst im Hinblick auf juristisches Wissen immer wieder schlau machen…

Neben diversen richtig guten Artikeln gehört dazu als Lektüre ganz klar das kostenlose Skript „Fotorecht für Fotografen“ der Rechtsanwältinnen Katja Schubert und Cornelia M. Bauer – für mich mittlerweile ein unverzichtbares Handbuch. Auf 87 Seiten bieten die beiden Expertinnen für gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht geballtes Grundlagenwissen zu Rechtsfragen und Rechtslagen für Fotografen. Themen, die vom „Hobby-Knippser“ bis hin zur professionellen Agentur jeder Fotograf vor der Linse haben sollte. Mein Fundstück der Woche.

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Ralph Günther Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Ralph Günther

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.