Bevor ich die exali GmbH Ende 2008 gegründet habe, war ich viele Jahre freiberuflich im Versicherungsbereich tätig und habe mir in dieser Zeit viel Wissen über das „Selbständigsein“ erarbeiten müssen – wie sicher viele von Euch. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, meine Erfahrungen aber auch Rückschläge weiterzugeben. Denn trotz aller „Widrigkeiten“ die mit dem Schritt in die Selbständigkeit verbunden sein können: Die meisten, die diesen Schritt gewagt haben, wollen nicht mehr zurück. Das zeigen übrigens auch schwarz auf weiß die Ergebnisse der GULP-Umfrage (zu der ich vergangenes Jahr auch hier auf dem Blog aufgerufen hatte): 9 von 10 Freelancern aus dem Bereich IT & Engineering gaben darin an „Ich bin selbständig aus Überzeugung“. Wohl das wichtigste Kriterium, das einer erfolgreichen Selbständigkeit zu Grunde liegen muss! Denn, wenn ihr nicht an Euch selbst glaubt – wer soll es dann tun?
Selbstbestimmung, Eigenverantwortung vs. Unfreiheit durch bürokratische Hürden: Diesen Zwiespalt der „Freelancerei“ greift Rechtsexperte Dr. Benno Grunewald auf dem Freiberufler-Blog aus philosophischer Sicht auf. In seinem Beitrag startet einen „Aufruf zur Verteidigung der Selbständigkeit“. Ein besonderes Lesevergnügen – und mein Fundstück der Woche.
Ist das Freelancer-Dasein mit Freiheit gleichzusetzen?
In seinem Beitrag „Selbständigkeit heute: Chancen? Risiko? Harakiri?“ geht Rechtsanwalt Benno Grunewald dem philosophischen Selbstverständnis von Selbständigkeit und deren (idealisierter?) Vorstellung von Freiheit und Selbstbestimmung auf den Grund.
So sieht der Rechtsexperte das Freelancertum und die Freiheit untrennbar miteinander verschmolzen. Andererseits zeigt er jedoch auch die Grenzen der Eigenverantwortung auf – wenn bürokratische Hürden und leere Sozialkassen dafür sorgen, dass auch der Selbständige nicht mehr selbständig ist.
Dabei „unterfüttert“ er seine Ausführungen mit Rechtswissen – und macht damit auch deutlich, wie nahe sich Rechtswissenschaft und Philosophie doch sind.
Schon gewusst? Genau ein einziger Satz des Sozialgesetzbuches beschreibt den Unterschied zwischen selbständig und nicht selbständig. Andere Gesetzesnormen gibt es somit nicht, demnach muss alles weitere, wenn es hart auf hart kommt, gerichtlich geregelt werden.
„David gegen Goliath“: Der DRB
Grunewald macht seine Position klar und deutlich: So wirft er dem DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) vor, er mache „Jagd auf Selbständige und deren Auftraggeber“. Damit bezieht er Stellung gegen die – aus seiner Sicht – „Machenschaften“ des DRB, Freelancer zur Kasse zu bitten.
Dies geschehe über zweierlei Wege, so der Rechtsexperte. Bereits bestehende freie Mitarbeiterverhältnisse könnten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgemodelt werden. Wenn dies nicht möglich sei, werde der Selbständige verpflichtet, seine Rentenversicherungsbeiträge zu leisten. Harte Fakten…
Gemeinsam sind Freelancer stärker
Rechtsanwalt Grunewald ruft mit seinem Artikel zu einer Allianz der Freelancer auf, um sich gegen die „Gängelung durch der DRB“ zu wehren „und diese in ihre gesetzlich definierten Schranken“ zu weisen. Er ist auch bereits jetzt der juristische Beistand des BVSI (Berufsverband für Selbständige in der Informatik e.V.).
» Der polarisierende Artikel des Rechtsanwalts auf dem Freiberufler-Blog