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Keine dufte Angelegenheit: IT-Dienstleister haftet für falsch importierte Preisliste im Webshop
Online-Shops, bei denen es Konsum- und Beautyartikel günstiger als zur unverbindlichen Preisempfehlung gibt, boomen bei Schnäppchenjägern. Klar, wer freut sich nicht, wenn er ein Produkt günstiger als normal bekommen kann. In diesem Fall allerdings etwas zu günstig: Weil der mit der Programmierung des Online-Shops beauftragte IT-Dienstleister falsche Preise importierte, gab es diverse Parfüms sogar noch unter dem Einkaufspreis. Ein Fehler, der zwar die Kunden freute – den Auftraggeber allerdings weniger. Und plötzlich standen knapp 4.000 Euro Umsatzausfall im Raum…
Um diesen konkreten Schadenfall geht es diese Woche auf meinem Blog – und darum, wie sich IT-Dienstleister und IT-Freelancer absichern können, wenn ihre Kunden durch sie finanzielle Einbußen wie einen Umsatz- und Gewinnausfall erleiden.