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„Zu dir, oder zu mir?“: Wenn die Verwendung geschützter Werktitel unangenehme rechtliche Konsequenzen haben kann
Drei Gläser Wein später… Vorsichtig streicht er ihr eine Haarsträhne aus dem Gesicht. Ihr Augenaufschlag ist vielversprechend. Zwei Menschen, zwei Blicke, ein Moment. Er beugt sich langsam vor, berührt ihre Wange. „Zu dir, oder zu mir“, flüstert sie leise in sein Ohr… „Schnitt!“, ruft der Regisseur. Die Trailer-Szene für die neue Serie „Zu dir, oder zu mir“ ist im Kasten.
Der Titel, das Konzept, ein junges Team – die Serie soll ein voller Erfolg werden. Doch zwei Wochen später flattert den Produzenten eine Abmahnung ins Haus. Nicht etwa von Sittenwächtern, die gegen die eindeutige Szene etwas auszusetzen haben – sondern wegen des Verstoßes gegen den (Werk)Titelschutz. Was es mit dieser Form des Markenrechts auf sich hat und welche unglaublich kuriosen Titel tatsächlich geschützt sind, nehme ich heute in den Fokus. Mein Fundstück der Woche.