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Abmahngefährdet? Widerrufsbelehrung im Webshop kostenlos prüfen!

Das neue Verbraucherrecht mit seinen Bestimmungen zur Widerrufsbelehrung hat vielen Online-Händlern neue Abmahnrisiken gebracht. Und obwohl die Regelungen nun schon seit Mitte Juni gelten und sich vereinzelte Anwaltskanzleien geradezu auf die Abmahnung von Webshops spezialisiert haben, existieren noch immer viele Shops mit veralteten Belehrungen. Aber ich kenne das: Manchmal fehlt einfach die Zeit für die wesentlichen Dinge…

Einen Koffer voll Geld haben wohl die wenigsten Webshop-Betreiber in der Ecke stehen. Deshalb: Lieber keine Abmahnung riskieren und die Widerrufsbelehrung auf dem neuesten Stand halten! 🙂

Besonders „kleinere“ Webshop-Betreiber können bei rechtlichen Themen Unterstützung gebrauchen. Auf e-recht24.de können Shopbetreiber und eBay-Händler jetzt ihre Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Mein Fundstück der Woche.

15 Millionen alte Belehrungen online

Mit dem kostenlosen Check der Widerrufsbelehrung reagiert eRecht24 auf die stark hinterherhinkende Umsetzung des neuen Verbraucherrechts im eCommerce. Denn: Viele Shopbetreiber haben die neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht noch nicht umgesetzt.

Sehr viele. Eine stolze Zahl von rund 14 Millionen hat eRecht24 evaluiert. Das wirkt erschreckend – es muss aber bedacht werden, dass sich darunter allein 8.500.000 Angebote bei eBay finden, die alle einzeln erfasst werden. Dennoch: Auch ein solches Angebot kann bereits zur Abmahnung führen.

Was verwundert, ist die Tatsache, dass zu den „Spätzündern“ auch große und renommierte Webshops gehören – die eigentlich über eigene Rechtsabteilungen oder zumindest eine Rechtsberatung verfügen müssten und daher eher schnell auf rechtliche Änderungen reagieren können.

Was das kostet!

Wie bei fast allen Themen im eCommerce sind sich die Gerichte auch bei den Streitwerten von Abmahnungen für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen noch nicht einig geworden. Eines ist jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt klar geworden: ein Pappenstiel ist die geforderte Summe nicht. Sie rangiert im Durchschnitt um die 5.000 Euro.

Dies gilt jedoch nur für Abmahnungen, die von Mitbewerbern ausgesprochen werden. Im Fall von Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände hat das OLG Frankfurt einen Streitwert von 15.000 Euro als angemessen bewertet.

Hilfe naht: Prüfung der Widerrufsbelehrung

Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Widerrufsbelehrung auf dem neuesten Stand ist oder nicht – der kann jetzt den kostenlosen Test von eRecht24 in Anspruch nehmen. Automatisiert und anonym wird geprüft, ob eine veraltete Widerrufsbelehrung im Webshop verwendet wird. Die Eingabe der URL zur Widerrufsbelehrung genügt.

Fazit: Die Prüfung läuft schnell und einfach ab und ist für ALLE Webshop-Betreiber sinnvoll – schließlich kann man sich bei dem Wust an rechtlichen Bestimmungen nie ganz sicher sein, dass die aktuellste Entscheidung bereits umgesetzt ist. Aber Achtung: Ob die Belehrung auch vollständig ist, kann nicht geprüft werden. Eine Beratung durch einen Fachanwalt kann durch den kostenlosen Check also nicht vollständig ersetzt werden.

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