Du willst im Netz erfolgreich sein? Dann kommst du um gutes Online-Marketing nicht herum. Das Handwerkszeug zur Suchmaschinenoptimierung ist nicht nur vielfältig sondern auch nicht ganz ungefährlich. Wer eine Top-Platzierung möchte, muss tief in die Trickkiste greifen und dabei wissen, was er tut. Denn nicht nur Google schaut Online-Marketing-Aktivitäten auf die Finger. Was viele nicht bedenken: Auch der Gesetzgeber hat klare Grenzen, was in Sachen SEO erlaubt ist.
Mein Fundstück der Woche behandelt die wichtigsten Fragen rund ums SEO und vor allem Linkbuilding.
Bei Google auf Erfolgskurs
Dr. Kerstin Heiß ist Fachanwältin für IT-Recht bei der RESMEDIA Kanzlei in Mainz und Expertin für Rechtsfragen, die sich im Netz ergeben. Im Blogartikel „SEO, Linkbuilding & Recht – Was ist erlaubt und was nicht?“ nimmt sie sich dem spannenden rechtlichen Feld des Online-Marketings an.
Linkbuilding: Nicht unkritisch!
Einen Google Penalty fürchtet beinahe jeder Webseitenbetreiber. Die Gefahr einer Abstrafung durch Google hat sich in den Köpfen der Onliner bereits festgesetzt, doch die rechtliche Grauzone ist in der Regel deutlich weniger Onlinern bewusst. Auch der Gesetzgeber hat klare Vorstellungen wie Linkbuilding auszusehen hat.
Dr. Kerstin Heiß widmet sich in ihrem übersichtlichen Blogartikel den wichtigsten Fragen zum Linkbuilding. Dazu klärt sie folgende Fragen:
- Was ist ein Advertorial?
- Welche Konsequenzen hat es auf den Vertrag, wenn werberechtliche Kennzeichnungspflichten nicht eingehalten werden?
- Muss der Webseitenbetreiber/Blogger die Vergütung an den Werbetreibenden zurückzahlen, wenn ein Verstoß vorliegt?
- Wie muss ein Online Advertorial aussehen, damit es nicht gegen geltendes Recht oder die Google Webmaster-Richtlinien verstößt?
Rechtliche Grundlagen für Suchmaschinenoptimierung
Schritt für Schritt beantwortet die Fachanwältin ohne zu viel „Juristen-Deutsch“ die gestellten Fragen. Dazu liefert sie die entsprechenden Gesetzesparagraphen und erklärt kurz, welche Folgen aus der Rechtsverletzung drohen können.