Einfach so im Netz etwas verkaufen? Keine gute Idee! Es gibt nahezu unzählige Regeln und Vorschriften, die Webshop-Betreiber einhalten müssen, um nicht abgemahnt zu werden. Die Konkurrenz schläft nicht und hat ein waches Auge auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Dabei ist es gerade für Startups schwer, den Durchblick zu behalten und nicht unbeabsichtigt in die Abmahnfalle zu tappen.
Eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung zum abmahnsicheren Webshop ist deshalb mein Fundstück der Woche.
Wo die Risiken lauern
Das Thema Abmahnungen hat für mich eine ganz persönliche Bedeutung. Ich bekomme beinahe jeden Tag Fälle auf den Tisch, bei denen vor allem Webshop-Betreiber eiskalt erwischt werden. Denn so viel kann ich sicher sagen: Die wenigsten gehen das Risiko einer Abmahnung bewusst ein; in den allermeisten Fällen waren sich die betroffenen Onlinehändler nicht bewusst, dass ihr Shop abmahnbare Einstellungen enthält.
Deshalb freue ich mich ganz besonders über den Artikel „Schritt für Schritt zum abmahnsicheren Online Shop“ von Rechtsanwalt Sören Siebert auf eRecht24.
Hier sind die häufigsten Fehler, die Onlinehändler machen, einfach und gut erklärt! Zu den größten Problemfeldern zählen:
- Anbieterkennzeichnung (Impressum)
- Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
- Werbung mit Garantie und Gewährleistung
- AGB und Online-Shops
- Buttonlösung
- Lieferzeiten
- Preisangaben und Versandkosten
- Datenschutzerklärung in Online-Shops
- Newsletter in Online-Shops
- Produktbeschreibung: Texte, Fotos und Videos in Shops
Was Onlinehändler wissen sollten
Jeder einzelne dieser Überpunkte gliedert sich wiederum in mehrere kleinere Punkte, die Webshop-Inhaber beachten sollten. So auch der Punkt Lieferzeiten: Wusstet Ihr zum Beispiel, dass die Angabe „Lieferung innerhalb von 5 Tagen ab Zahlungseingang“ abmahnfähig ist?