Gerade wenn Händler denken, dass sie im eCommerce auf dem aktuellen Stand sind, gibt es eine Änderung, die alles Wissen über den Haufen wirft. Dann heißt es AGB-Quälerei, Gesetzestexte wälzen und am Ende ist sich trotzdem keiner sicher, ob er alles richtig verstanden hat. Wie schön wäre da eine FAQ-Liste, die alle Fragen klärt – zum Beispiel zu der neuen Zwangslizensierung für Produktbilder auf eBay…
Euer Wunsch ist mir Befehl! Für euch spiel ich den Flaschengeist und zaubere mein neues Fundstück mit den ultimativen Antworten aus meinem Hut 😉
Ihr seid Händler auf eBay und habt von der ganzen Chose noch gar nichts mitbekommen? Dann ist mein aktuelles Fundstück die Rettung für eure von Fragen geplagte Seele. Die fleißigen Anwälte der IT-Recht Kanzlei haben mit ihrem Ratgebertext „eBay: FAQ zur geplanten Produktbild-Zwangslizensierung“ alles Wichtige zum Thema für euch zusammengeschrieben.
Seit September 2017 fordert eBay die Händler dazu auf, eBay eine Lizenz zur Nutzung ihrer Produktbilder und sonstiger Produktdaten einzuräumen.
Und warum? Derzeit arbeitet eBay an der Erstellung eines Produktkatalogs, in welchem Bilder und artikelbezogene Daten hinterlegt sind. Diese können dann von gewerblichen Verkäufern im gegenseitigen Austausch („Peer-to-peer“-Sharing) genutzt werden. Wenn ihr eBay die Nutzungsrechte an euren Produktbildern einräumt, können sie diese in den Katalog aufnehmen. Ganz im Sinne des ewigen Konkurrenzkampfes verspricht sich eBay durch die Vereinheitlichung und qualitative Aufwertung der Angebote eine verbesserte Kauferfahrung für ihre Kunden und damit einen Vorteil gegenüber Lieblings-Nebenbuhler Amazon…
Klingt soweit ganz simpel, wirft jedoch eine ganze Menge rechtlicher Fragen auf, die mein Fundstück mit der FAQ-Liste klären will. Noble Aktion für alle, die sich nicht wohl beim Ritt durch Paragraphen und Gesetzestexte fühlen.
Einen kleinen Einblick will ich euch gewähren. Ihr habt gefühlt eine Millionen Fragen zu dem Thema und findet keine Antworten? Schluss damit, diese Erklärungen hat die IT-Recht Kanzlei – unter anderem – für euch in petto:
Ihr könnt euch also darauf verlassen, dass ihr in dem Artikel alle Antworten bekommt, die euch zur Frage nach der Produktbild-Zwangslizensierung auf Facebook umtreiben – mit AGB- Auszügen, Gesetzesgrundlagen und allem Drum und Dran. 🙂
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