RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Neue Facebook-Promotion-Richtlinien: Gewinnspiele-App vs. Fanpage-Gewinnspiel

Ein gewaltiger Shitstorm ereilte vergangene Woche den Radiosender Charivari aus München. Grund: Ein vermeintlich gelungener Werbecoup auf Facebook. Charivari hatte ein Gewinnspiel auf seiner Fanpage gepostet „10.000 Euro – Der letzte Facebook-Kommentar bekommt die Kohle“. Dabei wurde allerdings so einiges falsch gemacht. Denn: Gewinnspiele auf der Timeline sind seit der Lockerung der Facebook-Promotion-Guidelines nun zwar erlaubt (wie Ihr bereits auf meinem Blog lesen konntet), allerdings immer noch an diverse elementare Bedingungen geknüpft. Fest steht: Auch die neuen Richtlinien machen Gewinnspiele nicht zum (rechtlichen) Spaziergang. Also lieber doch auf die gute, alte Gewinnspiel-App zurückgreifen, um auf Nummer sicher zu gehen?!

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Einer der das genauer unter die Lupe genommen hat, ist Thomas Hutter. In einem Beitrag stellt der Social Media-Experte die Vor- und Nachteile von Gewinnspielapps vs. Gewinnspielen auf der Fanpage-Timeline gegenüber. Mein Fundstück der Woche.

Nach dem Motto: Neue Besen kehren gut? Die neuen Promotion-Richtlinien von Facebook

Im ersten Teil hier auf dem RGBlog habe ich vor einigen Wochen die Neuerungen (und auch neuen Gefahren) der Promotion-Richtlinien bei Facebook vorgestellt und auf die rechtlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht. Eigentlich eine klare Sache: Gewinnspiele sind nun auch auf Timelines möglich, wozu also noch aufwendige Apps dazu bauen?

So einfach ist die Sache allerdings nicht – zumindest wenn man teure Abmahnungen und die Sperrung des Gewinnspiels durch Facebook vermeiden möchte.

Tab-Apps vs. Chronik: Wo platziere ich am besten mein Gewinnspiel?

Thomas Hutter stellt in seinem Artikel klar, dass zunächst die Frage der Zielsetzung geklärt werden muss: Was möchte ich mit einem Gewinnspiel auf Facebook erreichen? Ist diese Frage beantwortet, gilt es die Vor- und Nachteile von Apps und der Timeline bezüglich der persönlichen Ziele zu diskutieren:

  • Fangate (nur in Applikationen möglich)
  • Branding (Plus für die App: Kreativität und Individualität sind auf der Timeline sehr eingeschränkt)
  • Leadgenerierung (Klare Sache für die App: Nur hier können die Nutzer einwilligen)
  • Verbreitung (Apps sorgen für mehr Viralität – durch mögliche Ads und Sponsored Stories stehen sie dem Sharen, Friendsinvite und Open Graph zur Verfügung)
  • Rechtssicherheit (In App besser zu verwirklichen: Teilnahmebedingungen, Datenschutzerklärung, Freistellung von Facebook)
  • Finanzieller Aufwand (hier hat klar der „einfache“ Post auf der Fanpage die Nase vorn)
  • Seiteninteraktionen (Gewinnspiele auf der Chronik führen schneller zu Likes, Shares und Comments)

Gewinnspiel-Apps sind immer noch die bessere Lösung

Sein Resümee: Ein klarer Sieg in Punkten für Gewinnspiele in Applikationen. Thomas Hutter fasst zusammen, Gewinnspiel-Apps eigenen sich für:

  • Leadgenerierung
  • Branding
  • Reichweite

Und damit für Unternehmen mit strategischem Facebook Marketing.

Die (unterlegenen) Vorteile von Chronik-Gewinnspielen sieht der Autor in den folgenden Punkten:

  • Die Aktivierung oder Belohnung der Community und
  • weniger Aufwand für Freelancer oder kleinere Unternehmen mit Ressourcen-Beschränkung (finanzielle Mittel, Zeit).
Fazit: Weniger Risiken bei Facebook-Gewinnspielen bergen Apps (aber auch sie bieten keinen 1.000-prozentigen Schutz!). Dennoch: Gewinnspiele auf der Timeline der Fanpage können zur Aktivierung und Belohnung der Fans eingesetzt werden. Trotzdem bitte nicht vergessen: Es gibt Facebook-Regeln und gesetzliche Vorgaben, an die Ihr Euch zwingend halten müsst.
Kein Gewinnspiel ist es wert, teure Abmahnungen auf den Plan zu rufen! Oder es wie Radio Charivari gegen die Wand zu fahren – tausende verärgerte „Ex-Fans“ und User inklusive.

 » Facebook-Spezialist Thomas Hutter über „Gewinnspiele in Facebook – Vergleich Durchführung Applikationen vs. Chronik“ 

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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