Neues Urteil!

(Kein) Herr im eigenen Haus? Forenbetreiber dürfen Nutzer nicht einfach sperren!

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Kein Zutritt für Pöbler, Querulanten und Schleichwerber! Wer im Web ein Forum betreibt, ist nicht nur „Mädchen für alles“, sondern auch virtueller Türsteher. Um Trolle und Co. am Wüten zu hindern, können Forenbetreiber ein digitales Hausverbot verhängen…oder doch nicht? Ein ungewöhnliches Urteil bringt nun große Unsicherheit über die Pflichten und Rechte von Forenbetreibern.

„Du kommst hier nicht rein“ – Nutzer aus Foren aussperren, das ist nicht so einfach!
„Du kommst hier nicht rein“ – Nutzer aus Foren aussperren, das ist nicht so einfach!

Das Amtsgericht Kerpen wirft mit seiner Entscheidung die Frage auf, was ein Forenbetreiber denn nun in solchen Fällen machen soll und was nicht…

Forenbetreiber: Wie sieht’s mit der Haftung aus?

Forenbetreiber sollten dafür sorgen, dass die Nutzungsbedingungen in ihren Foren eingehalten werden. Beleidigende oder sonstige gegen Rechte verstoßende Kommentare müssen sie sofort löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie als Mitstörer haften: es  drohen Unterlassungsansprüche und teure Abmahnungen. So weit, so klar. Kommen wir zu dem Fall, der mich aufhorchen ließ.

Werbung im Drohnenforum

Das Amtsgericht Kerpen (Urteil vom 10.04.2017, Az: 102 C 297/16) beschäftigte sich mit der Frage, ob Forenbetreiber Nutzer einfach aus ihren Foren ausschließen dürfen. In dem Fall hat ein Mann sich in einem Internetforum angemeldet, das sich mit Drohnen beschäftigt. Damit hat er die Nutzungsbedingungen akzeptiert, die unter anderem regeln, dass werbliche Beiträge nur nach Rücksprache und Erlaubnis des Forenbetreibers gepostet werden dürfen. Daran hielt sich der Nutzer nicht und veröffentlichte Posts, die Werbung für einen bestimmten Drohnenhersteller enthielten.

Der Forenbetreiber reagierte sofort und schränkte die Nutzungsrechte des Mannes so ein, dass er nur noch andere Posts lesen, aber selber keine mehr veröffentlichen konnte. Auch seine privaten Nachrichten konnte er nicht mehr lesen. Nicht mit mir, dachte der Nutzer und zog vor Gericht.

Vertrag mit Rechten und Pflichten

Das Amtsgericht Kerpen gab dem Mann Recht und beurteilte die Beschränkung seines Nutzerkontos als unzulässig. Die Begründung: Mit der Anmeldung in dem Forum kam zwischen Betreiber und Nutzer ein Vertrag mit Rechten und Pflichten zustande, der nicht einseitig wieder geändert werden kann. Seine Nutzungsbedingungen brachten dem Betreiber vor Gericht auch nichts, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen würden.

Der Forenbetreiber hätte den Vertrag also kündigen müssen. Um einen Account zu sperren oder zu löschen, wäre eine außerordentliche Kündigung nötig gewesen. Dafür fehlte jedoch die vorherige Abmahnung. Der Forenbetreiber hätte den Nutzer also nach Ansicht des Gerichts erst auffordern müssen, seine werbenden Posts zu unterlassen. In schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel Straftaten, kann auf eine Abmahnung verzichtet werden. Solch einen Fall sah der Richter hier aber nicht.

Nutzer darf sechs Monate weiter posten

Ja und was ist mit einer ordentlichen Kündigung? Klar, das geht, aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist – in diesem Fall sechs Monate. Und die muss der Forenbetreiber dem Nutzer nun gewähren, sagt das Gericht. Das Ende der Geschichte: Das Amtsgericht Kerpen verurteilte den Forenbetreiber dazu, dem Kläger für die nächsten sechs Monate noch vollen Zugriff auf seinen Account zu geben.

Das Urteil zeigt, dass Forenbetreiber auf einem schmalen Grat balancieren. Zum einen sollen sie ihre Augen überall haben und aufpassen, dass sie wegen Posts in ihren Foren nicht in die Haftungsfalle tappen, zum anderen gilt das virtuelle Hausrecht nicht grenzenlos. Nutzerrechte einschränken oder Nutzer aus dem Forum kicken, das geht nicht einfach so – Vertragliche Rechte können das virtuelle Hausrecht übertrumpfen.

Weitere interessante Artikel:

Kategorien

Über Ralph Günther

RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

standsome worklifestyle hZcmnLfJfv unsplash
Workation für Freelancer: So gelingt die Kombination Arbeit und Reisen
Arbeiten, wo andere Urlaub machen: Dafür müssen Sie nicht gleich auswandern, Sie können auch erstmal eine Workation einlegen. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Artikel. weiterlesen
daniel k cheung cPFnlWcMY unsplash
Das Chaos schlägt zurück: Ein galaktischer Schadenfall zum Star-Wars-Tag
Die Arbeit als Freelancer ist hart – besonders als galaktischer Kopfgeldjäger, der sich mit kaputten Ersatzteilen, dreisten Kollegen und einem tollpatschigen Azubi herumschlagen muss. weiterlesen
razvan chisu Ua agENjmI unsplash
Assistance-Leistungen: Das Service-Plus Ihrer Berufshaftpflicht
Rechtstexte, anwaltliche Erstberatung, Cyberprävention und mehr – mit Abschluss einer Berufshaftpflicht über exali erhalten Sie nützliche Zusatzleistungen, die Ihr Business voranbringen. weiterlesen
riccardo annandale epewjLM unsplash
Förderung geplatzt: Energieberater vergisst, Antrag zu stellen
Ein Energieberater begleitet eine Familie bei der energetischen Sanierung ihres Eigenheims. Dabei vergisst er allerdings einen wichtigen Antrag einzureichen und das Unheil nimmt seinen Lauf. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.
RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.