Import und Export von Waren jeder Art – auch aus den exotischsten Ländern – sind aus dem Handel im Internet nicht mehr wegzudenken. Online-Händler, die hauptsächlich importierte Ware beispielsweise auf Amazon verkaufen, werden irgendwann mit dem Thema Markenrecht konfrontiert. Ein Bereich, mit dem sie sich dringend auseinandersetzen sollten – schließlich kann davon der Erfolg des eigenen Geschäfts abhängen. Neben Schutzrechten für die Internetdomain oder den Firmennamen ist auch der Markenschutz für Produktbezeichnungen eine wichtige Angelegenheit.
Bisher habe ich von Markenrecht meist im Zusammenhang mit Berufen der Medienbranche berichtet – doch auch für den eCommerce hat es große Bedeutung. Rechtsanwalt Michael Plüschke klärt auf seinem Blog über den Nutzen der Markenanmeldung für Online-Händler auf, aufgezogen am Praxisbeispiel Amazon. Mein Fundstück der Woche.
Nicht selten importieren verschiedene Händler Waren vom selben Hersteller, z.B. aus dem asiatischen Raum. Verkaufen mehrere von ihnen diese Produkte auf Amazon, benutzen sie dieselbe Produktbezeichnung und -beschreibung, da die Plattform für identische Produkte nur eine einzige Version zulässt. Lediglich der Preis kann verändert werden.
Was passiert, wenn einer der Händler die eingeführte Produktbezeichnung als Marke eintragen lässt, führt der Autor in seinem Beitrag „Markenanmeldung und ihr Nutzen für Online-Händler“ deutlich vor Augen – ein rechtlicher Drahtseilakt für die Wettbewerber.
So wird schnell klar, warum es sinnvoll ist, sich über bestehende Markenschutzrechte für ein Produkt zu informieren und es gegebenenfalls selbst anzumelden.
Ausgehend von diesem Fall erklärt Michael Plüschke, warum die Markenanmeldung des Online-Händlers in Abstimmung mit dem Hersteller des Produktes erfolgen sollte und was es mit dem Einwand der Markenerschöpfung auf sich hat – ein komplexer Sachverhalt, der an dieser Stelle nicht ganz einfach zu verstehen ist.
Überraschungen bietet auch der Absatz über „Allerweltsbezeichnungen“, wie sie der Rechtsanwalt so schön benennt. Denn auch hier lauert die Abmahngefahr. Die Wichtigkeit einer umfassenden Markenrecherche betont er vehement – genau wie ich das immer wieder tue :).
Wer sich nun auch noch mit dem Schutz geografischer Herkunftsangaben beschäftigen möchte, ist in dem Artikel gut aufgehoben. Am Beispiel des „Himalaya-Salzes“ macht der Rechtsanwalt die Problematik von Verstößen gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot deutlich.
Schließlich wird der Leser noch einmal auf den Vorteil der Markeneintragung hingewiesen: Um in der Flut der Anbieter bei Amazon nicht unterzugehen, kann sie als Abgrenzungsmerkmal wahre Wunder wirken.
» Hier geht es zum Beitrag Markenanmeldung und ihr Nutzen für Online-Händler.
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