RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Webdesign-Verträge: Worauf Freiberufler achten sollten – inklusive gratis Download eines Mustervertrages

Viele meiner Kunden sind freiberuflich als Webdesigner tätig. Fast täglich grüßt sie das Murmeltier: Zu Anfang von neuen Projekten muss der Auftrag vertraglich geregelt werden. Stichwort: Pflichtenheft, Vergütung, Nutzungsrechte, Gewährleistung, Haftung, etc. Ohne Vertrag kann es im Schadenfall schnell kompliziert und teuer werden – rechtliche Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert. Für den „Ottonormalverbraucher“ ist es jedoch alles andere als einfach, eben mal einen Vertrag aufzusetzen und Rechtsbeistand ist meist teuer. Worauf kommt es beim fundierten Webdesign-Vertrag an? Welche Inhalte sollte er zum Gegenstand haben? Bei einem meiner Netz-Streifzüge bin ich auf die Seite der Rechtsanwälte Härting gestoßen: Sie bieten einen Webdesign-Vertrag (uvm.) als Mustervertrag zum kostenlosen Download an.

Webdesign & Co.: Kostenlose Musterverträge der Rechtsanwälte Härting
Die Rechtsanwälte Härting machen das (Business-) Leben leichter: Kostenlose Vertragsvorlagen für Webdesigner, Autoren, Internetshop-Anbieter & Co. (natürlich nur für die, die das Copyright wahren – aber das ist hoffentlich eh klar)!

Zudem hat sich das Magazin t3n mit dem Thema beschäftigt: Was Auftragnehmer beachten müssen. Meine Fundstücke der Woche.

Sein oder nicht sein: Der Bedarf eines Webdesign-Vertrags

Rechtsexperte Dr. Moritz Votteler bespricht in seinem Artikel auf t3n die Chancen und Risiken (k)eines Webdesign-Vertrags. Laut dem Autor wird ein Webdesign-Vertrag als Werkvertrag betrachtet: „Der Webdesigner muss eine Internetseite (juristisch: ein Werk) erstellen“.

Für die Praxis bedeutet das: Folgende Aspekte sind für einen Webdesign-Vertrag unabdingbar:

  • Projekt mit geordneter Struktur muss gegeben sein
  • Arbeitsschritte sollten sauber dokumentiert werden
  • Ansprechpartner müssen festgehalten werden
  • Nutzungsrechte des Produkts müssen klar geregelt werden
  • Zukünftige Änderungen / Anpassungen der Website müssen besprochen sein
  • Problembeseitigung und die Haftungsfrage müssen geregelt werden

Übrigens: Auf welche Stolperfallen Freiberufler bei Webdesign-Verträgen achten sollten – inklusive Checkliste – dazu habe ich auch hier auf dem RGBlog geschrieben.

Das Musterbeispiel „Webdesign-Vertrag“

Jetzt aber zur Praxis: Die Härting Rechtsanwälte sind eine Kanzlei aus Berlin und bestehen seit 18 Jahren. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Beratung im Wirtschaftsrecht, genauer gesagt im Medien- und Internetrecht.

Auf ihrer Seite bieten sie einen Webdesign-Mustervertrag zum kostenlosen Download an, der auf diese wichtigen Vertragsinhalte eingeht:

  • Leistungspflichten des Auftragnehmers (Pflichtenheft, Entwicklung, Herstellung, SEO)
  • Leistungspflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme)
  • Vergütung & Zahlungsmodalitäten
  • Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte & Namen- und Kennzeichnungsrechte
  • Mängel, Haftung, Geheimhaltung & Datenschutz
  • Referenzen & Anerkennung der Urheberschaft
  • Milestones, Vertragsstrafe & Kündigung

Hinweis: So ein Mustervertrag geht natürlich vom „Standard“ aus. Besser sind sicherlich individuell auf das entsprechende Projekt ausgestaltete Verträge vom Anwalt – sofern der Auftrag das hergibt (Stichwort: Kalkulation).

» Hier geht`s zum Webdesignvertrag der Rechtsanwälte Härting (Gratis Download)

Gratis Musterverträge der Kanzlei Härting

Und als besonderes „Schmankerl“: Der Webdesign-Mustervertrag ist nicht die einzige Vorlage zum kostenlosen Download. Härting bietet ein breites Feld von mustergültigen Verträgen im Bereich Medien und IT.

Gratis verfügbar sind auch diese Vertrags-Vorlagen:

  • Autorenvertrag
  • Blogkaufvertrag
  • Datenschutzerklärung
  • Vertraulichkeitsvereinbarung
  • AGB Internetshop
  • Software-Erstellungsvertrag
Fazit: Ein definitiv praktisches Fundstück für alle Webdesigner dieser (Business-) Welt. Damit können sich wohl einige Freelancer & Co. viel Kosten und Mühe sparen – danke dafür (immer schön an das Copyright denken)! Übrigens: Wer sucht, der findet. Weitere Rechtsexperten im, aus und für das Web 2.0 findet Ihr in meinem Beitrag (subjektive Auflistung!) „Schluss mit Rechtschinesisch rund um Marken- und Urheberrecht: Diese Kanzleien sind Experten im Web 2.0“. Auf Twitter könnt ihr für News, Infos und Kontakte aus der „Rechtswelt im Netz“ auch gerne meiner Liste „it-medien-recht“ folgen.

Weiterführende Informationen:

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

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