Viele meiner Kunden sind freiberuflich als Webdesigner tätig. Fast täglich grüßt sie das Murmeltier: Zu Anfang von neuen Projekten muss der Auftrag vertraglich geregelt werden. Stichwort: Pflichtenheft, Vergütung, Nutzungsrechte, Gewährleistung, Haftung, etc. Ohne Vertrag kann es im Schadenfall schnell kompliziert und teuer werden – rechtliche Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert. Für den „Ottonormalverbraucher“ ist es jedoch alles andere als einfach, eben mal einen Vertrag aufzusetzen und Rechtsbeistand ist meist teuer. Worauf kommt es beim fundierten Webdesign-Vertrag an? Welche Inhalte sollte er zum Gegenstand haben? Bei einem meiner Netz-Streifzüge bin ich auf die Seite der Rechtsanwälte Härting gestoßen: Sie bieten einen Webdesign-Vertrag (uvm.) als Mustervertrag zum kostenlosen Download an.
Zudem hat sich das Magazin t3n mit dem Thema beschäftigt: Was Auftragnehmer beachten müssen. Meine Fundstücke der Woche.
Sein oder nicht sein: Der Bedarf eines Webdesign-Vertrags
Rechtsexperte Dr. Moritz Votteler bespricht in seinem Artikel auf t3n die Chancen und Risiken (k)eines Webdesign-Vertrags. Laut dem Autor wird ein Webdesign-Vertrag als Werkvertrag betrachtet: „Der Webdesigner muss eine Internetseite (juristisch: ein Werk) erstellen“.
Für die Praxis bedeutet das: Folgende Aspekte sind für einen Webdesign-Vertrag unabdingbar:
- Projekt mit geordneter Struktur muss gegeben sein
- Arbeitsschritte sollten sauber dokumentiert werden
- Ansprechpartner müssen festgehalten werden
- Nutzungsrechte des Produkts müssen klar geregelt werden
- Zukünftige Änderungen / Anpassungen der Website müssen besprochen sein
- Problembeseitigung und die Haftungsfrage müssen geregelt werden
Übrigens: Auf welche Stolperfallen Freiberufler bei Webdesign-Verträgen achten sollten – inklusive Checkliste – dazu habe ich auch hier auf dem RGBlog geschrieben.
Das Musterbeispiel „Webdesign-Vertrag“
Jetzt aber zur Praxis: Die Härting Rechtsanwälte sind eine Kanzlei aus Berlin und bestehen seit 18 Jahren. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Beratung im Wirtschaftsrecht, genauer gesagt im Medien- und Internetrecht.
Auf ihrer Seite bieten sie einen Webdesign-Mustervertrag zum kostenlosen Download an, der auf diese wichtigen Vertragsinhalte eingeht:
- Leistungspflichten des Auftragnehmers (Pflichtenheft, Entwicklung, Herstellung, SEO)
- Leistungspflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme)
- Vergütung & Zahlungsmodalitäten
- Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte & Namen- und Kennzeichnungsrechte
- Mängel, Haftung, Geheimhaltung & Datenschutz
- Referenzen & Anerkennung der Urheberschaft
- Milestones, Vertragsstrafe & Kündigung
Hinweis: So ein Mustervertrag geht natürlich vom „Standard“ aus. Besser sind sicherlich individuell auf das entsprechende Projekt ausgestaltete Verträge vom Anwalt – sofern der Auftrag das hergibt (Stichwort: Kalkulation).
» Hier geht`s zum Webdesignvertrag der Rechtsanwälte Härting (Gratis Download)
Gratis Musterverträge der Kanzlei Härting
Und als besonderes „Schmankerl“: Der Webdesign-Mustervertrag ist nicht die einzige Vorlage zum kostenlosen Download. Härting bietet ein breites Feld von mustergültigen Verträgen im Bereich Medien und IT.
Gratis verfügbar sind auch diese Vertrags-Vorlagen:
- Autorenvertrag
- Blogkaufvertrag
- Datenschutzerklärung
- Vertraulichkeitsvereinbarung
- AGB Internetshop
- Software-Erstellungsvertrag