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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

„Die digitale Welt bringt neue Spielregeln mit sich“: Rechtsanwalt und Influencer Thomas Schwenke, zu Trends, Themen und neuen Risiken 2014

Wusstet Ihr, dass 2014 eine Verbraucherrechtsreform im Bezug auf Widerrufsrechtsbedingungen im E-Commerce auf Euch zukommt – und was das rechtlich bedeutet?! Rechtsexperte Thomas Schwenke verrät uns, welchen Herausforderungen und neuen Risiken sich Freelancer und Unternehmen 2014 beim Business im WWW stellen müssen: Bildabmahnungen, gesteigerten Datenschutzanforderungen und Mitarbeiterrechten in Social Media. Für ihn steht fest: Die digitale Welt bringt neue Spielregeln mit sich – und wer sich nicht daran hält, der provoziert (nicht nur) Image- und Abmahnrisiken.

Neue Spielregeln: Rechtsexperte Thomas Schwenke zu Trends, Herausforderungen und neuen Risiken für Freelancer & Unternehmen beim Business im WWW 2014.
„Wer 2014 noch keine rechtkonforme Datenschutzerklärung bietet, geht ein Image- und Abmahnrisiko ein“: Rechtsexperte und Influencer Thomas Schwenke zu Trends, Herausforderungen neuen Risiken für Freelancer beim Business in der digitalen Welt 2014.

Nach dem Motto „Vergesst nicht Eure Rückendeckung!“ bringt der Rechtsexperte und Influencer auf den Punkt, was 2014 in der Praxis von Freiberufler wichtig wird (und bleibt). Dabei erzählt er auch, welche Projekte bei ihm auf der Agenda stehen (wie seine Forschungen an Datenbrillen wie Google Glass) – und liefert damit einen interessanten Blick hinter die rechtlichen Kulissen.

Der Blick in die Glaskugel: Welche Themen (Risiken) halten 2014 die Netzgemeinde in Atem?

2014 wird im Zeichen von Bildabmahnungen, gesteigerten Datenschutzanforderungen, Änderungen im E-Commerce und Mitarbeiterrechten in Social Media stehen.

Ich erwarte 2014 eine weitere Steigerung von Abmahnungen wegen unberechtigter Bildernutzung. Die traditionelle Abmahnwirtschaft hat es mit der Abmahnung von Filesharingfällen immer schwerer. Die Nutzer sind vorsichtiger, der Gesetzgeber macht es den Abmahnern mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken schwerer und Gerichte senken die Streitwerte und die Verantwortung der Eltern für deren Kinder.

Auch waren die Versuche Nutzer von Streamingportalen als Geldquelle zu gewinnen, nicht vom Erfolg gekrönt. Daher beobachte ich eine starke Zunahme der Effizienz und Taktrate der Abmahnungen von unberechtigterweise verwendeten Fotografien. Diese werden automatisch gesucht und in meinen Augen (fast) in einem industriellen Verfahren abgemahnt.

Auch der Datenschutz wird weiterhin an Bedeutung zunehmen. Die Auswirkungen des NSA-Skandals zeigen sich in einem steigendem Bewusstsein und Aufklärungsbedürfnis der Nutzer. Unter meinen Mandanten kann ich zum einen eine starke Zunahme von Datenschutzauskünften beobachten. Zum anderen werden Datenschutzverstöße seit dem Urteil des OLG Hamburg als Grund für Abmahnungen zwischen Wettbewerbern herangezogen. Wer 2014 noch keine rechtskonforme Datenschutzerklärung bietet, geht ein Image- und Abmahnrisiko ein.

Mitte des Jahres kommt ferner eine Verbraucherrechtsreform im E-Commerce auf uns zu. Nicht nur Shopbetreiber, sondern auch Anbieter von kostenpflichtigen Dienstleistungen werden sich mit dem neuen Widerrufsrechtsbedingungen vertraut machen und sie umsetzen müssen.

Ferner rechne ich mit weiteren Fällen, die das Verhalten und Beobachtung von Arbeitnehmern in sozialen Medien zum Gegenstand haben werden. Auf der einen Seite haben die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen praktisch außer Acht gelassen, dass z.B. persönliche Profile bei Facebook private Rückzugsbereiche der Mitarbeiter darstellen sollen. Auf der anderen Seite müssen Arbeitnehmer wissen, dass die Transparenz und die Macht der Breitenwirkung derer Aussagen auch eine Verantwortung für das Gesagte mit sich bringt. Hier müssen beide Seiten lernen, dass die digitale Welt neue Spielregeln der Rücksichtnahme mit sich bringt.

Neue Herausforderungen: Welche Projekte stehen bei Dir 2014 an?

Ich freue mich auf ein Jahr mit der zweiten Auflage meines Buches, Google Glass sowie Vorträgen und Workshops.

Im zweiten Quartal 2014 erscheint die zweite Auflage meines Buches „Social Media Marketing & Recht„. Ich bin immer noch von dem Erfolg und der positiven Resonanz aus der Marketing- und Juristenbranche begeistert. Als Dankeschön wird die zweite Auflage ein umfangreiches Update mit noch mehr Beispielen, Vertragsmustern für alltägliche Praxis und verständlichen Erklärungen von rechtlichen Marketingproblemen enthalten.

Daneben werde ich der rechtlichen Forschung an Datenbrillen wie Google Glass widmen. Ich bin der Überzeugung, dass wir über kurz oder lang damit rechnen müssen in der Öffentlichkeit optisch erfasst oder gescannt zu werden. Es ist daher wichtig soziale Verhaltensnormen zu schaffen, die uns von den neuen Errungenschaften profitieren lassen ohne sich gegenseitig zu schaden.

Worauf ich mich 2014 besonders freue, sind die vielen Workshops und Vorträge. Da nichts besser vor Rechtsverstößen schützt, als das Wissen wie man sie vermeidet, lassen immer mehr Unternehmen und Verbände ihre Mitarbeiter & Mitglieder rechtlich schulen. Dabei komme ich deren Bedürfnissen entgegen, indem ich ihnen ein Rechtsgefühl vermittle und keine Paragraphen lehre. Zudem habe ich selbst viel Spaß daran, auf diese Art und Weise die unterschiedlichsten Branchen näher kennen zu lernen.

Als Experte hast Du Dir das Thema Aufklärung und Information auf die Fahne geschrieben: Welchen Tipp hast Du für alle Freelancer, die 2014 beruflich den Schritt ins (Social) Web wagen?

Vergesst nicht Euch Rückendeckung. In 90% aller von mir bearbeiteten Mandate hätten die Konflikte zwischen Freelancern und deren Auftraggebern mit ordentlichen vertraglichen Regelungen vermieden werden können. Wenn Freelancer keine eigenen AGB haben, gelten die Vertragsbedingungen ihrer Auftraggeber. Diese bürden ihnen damit oft die komplette rechtliche Verantwortung auf oder lassen sich exklusive Rechte an sämtlichen Leistungen einräumen. Das kann dazu führen, dass Vorlagen, Aktionsbaukästen und Marketingkonzepte nicht mehr für andere Aufträge verwendet werden dürfen.

Ich habe schon nachträglichen Verhandlungen aus diesen Gründen beigewohnt und kann sagen, dass sie sehr tough sind, da die Auftraggeber sich nur ungerne die Butter vom Brot nehmen lassen. Das kann für Freelancer nicht nur einen Schock, sondern auch einen finanziellen Todesstoß darstellen. Wer also keine eigenen AGB stellt, ist im Nachteil.

Daneben empfehle ich Freelancern eine spezielle Haftpflichtversicherung als Sicherheitsnetz abzuschließen. Denn Rechtsverletzungen in der Medienbranche sind vom persönlichen Verschulden unabhängig und können schnell Kosten von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen.

Über Rechtsanwalt Thomas Schwenke

Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt, LL.M. berät und schult Unternehmen sowie Agenturen in Rechtsfragen zum Marketing, gewerblichen Rechtsschutz und ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er gehört zu den bekanntesten Marketinganwälten Deutschlands und ist Autor des Buchs „Social Media Marketing und Recht“, das im O’Reilly Verlag erschien.

Viele Artikel zum Thema Social Media -, Marketing-, Online- und Datenschutzrecht gibt es auch auf Website & Blog von Thomas Schwenke. Und natürlich zwitschert der Rechtsexperte auf Twitter, kann auf G+ gepluseinst oder auf Facebook geliked werden.

Weiterführende Informationen

Alle Interviews aus der RGBlog-Serie: Trends und Prognosen 2014

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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