Wenn der Klient den Anwalt braucht, ist der einfache (und deshalb häufige) Weg die Online-Suche. Doch der Anwalt kann noch so gut sein – ist seine Homepage nicht ebenso gut und vor allem suchmaschinenoptimiert, findet der Kunde ihn nicht und landet erst recht nicht in seiner Kartei. Die häufigsten Fehler bei Kanzleihomepages und wie sie verhindert werden, thematisiert ein Webinar am kommenden Mittwoch. Ich habe den Referenten vorab zum Interview getroffen.
Das kostenlose Webinar „Die 10 wichtigsten Tipps für Ihre Kanzleihomepage“ ist deshalb heute Thema im Experteninterview auf meinem Blog.
„Mandate akquirieren online – Die 10 wichtigsten Tipps für Ihre Kanzleihomepage“
Modernes lernen: Gut gemachte Webinare sind informationsgeladen, gut aufbereitet, zeitsparend und nutzerfreundlich. Ich selbst habe erst kürzlich ein Webinar zum Thema „Versicherungen für Webshops“ gehalten und seitdem richtig Feuer gefangen.
Umso mehr freue ich mich, dass ein Blogger-Kollege zum wirklich spannenden Thema „Die 10 wichtigsten Tipps für Ihre Kanzleihomepage“ am kommenden Mittwoch 17.09.2014 um 14.00 Uhr für den Deubner Verlag vor die Webcam tritt. Ich habe ihn vorab zum Interview gebeten und schon mal ein paar brennende Fragen zum Thema gestellt:
Was erwartet die Teilnehmer in Ihrem Webinar?
Sie bekommen in 45 Minuten einen komprimierten Überblick, wie sie mit ihrer Kanzleihomepage bei Google möglichst weit oben auftauchen, die Besucher informieren und beeindrucken und schließlich in die Kanzlei führen. D. h. ich gebe Anregungen, wie man das Internet gezielt zur Mandatsakquise einsetzen kann.
Wie im „Webinar“ üblich, können die Teilnehmer meinen Vortrag und meine Präsentation am Computer verfolgen, d. h. ich bin mit Mikrofon und Kamera ausgestattet. Wer keine Lautsprecher am Rechner hat, kann sich für den Ton übrigens auch per Telefon einwählen.
Die Teilnehmer können sich an kleinen Umfragen beteiligen, so dass wir beispielsweise erfahren, wieviel Prozent der Teilnehmer Analysewerkzeuge wie Google Analytics einsetzen. Die Ergebnisse werden sofort veröffentlicht.
Vor allem aber können sich die Teilnehmer per Chat beteiligen und hier auch Fragen stellen, auf die ich im Anschluss an den Vortrag eingehen werde. Ich habe mir vorgenommen, auf wirklich jede Frage zum Thema zu beantworten. Wenn die Zeit dazu nicht reicht – vorgesehen sind 15 Minuten – werde ich die Antworten in meinem Blog unter ralfzosel.de veröffentlichen.
Wenn ich am Webinar teilnehme: Was kann ich danach, was ich vorher noch nicht konnte?
Ich will den Blick dafür schärfen, worauf es bei der Kanzleihomepage ankommt, wenn man die gezielt zur Mandatsakquise einsetzen will. Und dann kann natürlich jeder mal hingehen und seine eigene Homepage anhand der 10 vorgestellten Kriterien durchgehen.
Wobei das Webinar nicht als „Crashkurs“ gedacht ist und jeder dann auch jeden Fehler sofort abstellen kann, wenn z. B. die Metadescription fehlt und Google keine aussagekräftigen Einträge in der Trefferliste liefert. An vielen Stellen werde ich auf vertiefende Hinweise in meinem Blog verweisen. Und natürlich kann man sich auch jederzeit an mich wenden und dann helfe ich gerne weiter.
Was sind die häufigsten Fehler, die Anwälte auf ihren Homepages machen?
Statistische Erhebungen habe ich nicht, aber ich stoße seit Jahren immer wieder auf Kanzleihomepages, die es mit technischen Unzulänglichkeiten Google unnötig schwer machen, die Seiten so weit oben anzuzeigen, wie sie es verdienen würden.
Aber auch inhaltlich lässt sich vieles verbessern. Das sind oft Kleinigkeiten. Zum Beispiel sehe ich häufig, dass die drei Anwälte der Kanzlei auf einer einzigen Seite vorgestellt werden. Meine Empfehlung ist dann immer, für jeden Anwalt eine separate Seite anzulegen. Dann werden die einfach besser dargestellt, wenn gezielt nach einem Kollegen gegoogelt wird – was übrigens sehr oft geschieht, das zeigen alle Messungen.
Ganz selten sehe ich Homepages, die dem Ratsuchenden erklären, warum er sich gerade diesem Anwalt anvertrauen soll und was ihn dort erwartet.
Gewerbliche Homepages bergen viele rechtliche Stolperfallen. Wo liegen die denn konkret für Rechtsanwälte?
Als Freiberufler betreiben die Anwälte gerade kein Gewerbe, wenn Sie mir als Jurist diese kleine Spitzfindigkeit erlauben.
Neben dem Wettbewerbsrecht müssen die Anwälte spezielle berufsrechtliche Regelungen beachten. So gilt es für die anwaltliche Werbung z. B. das Sachlichkeitsgebot, das aber im Hinblick auf die verfassungsrechtliche garantierte Berufsfreiheit inzwischen eher großzügig gehandhabt wird.
Für die Anbieterkennzeichnung („Impressum“) gibt es ein paar Besonderheiten und gerade als Anwalt sollte man auch die Datenschutzerklärung ernst nehmen. Wobei sich – je nach Ausgestaltung der Homepage – auch aus dem Mandatsgeheimnis Anforderungen ergeben können, die über den „normalen“ Datenschutz hinausgehen.
»Hier geht´s zur Anmeldung für das Webinar „Die 10 wichtigsten Tipps für Ihre Kanzlei“ von Ralf Zosel beim Deubner Verlag
Zum Interviewpartner:
Rechtsanwalt Ralf Zosel hat vor 14 Jahren bei juris im Online Marketing angefangen und beschäftigt sich seitdem intensiv mit dem Thema “Internet für Juristen“. Er ist Lehrbeauftragter am Institut für Rechtsinformatik der Universität in Saarbrücken und Dozent der DeutschenAnwaltAkademie. Unter der Adresse ralfzosel.de bloggt er zum Thema „Mandatsakquise in Zeiten des Internet.