Kreative Menschen beschäftigen sich nicht gerne mit trockener Theorie und erst recht nicht mit scheinbar langweiliger Bürokratie. Dinge wie Kostenvoranschläge und Verträge gehören nicht unbedingt zu ihrer Lebenswelt. Auch Agenturen, deren Projekte mit hohen Geldsummen verbunden sind, verzichten teilweise noch auf detaillierte Vereinbarungen in Form von schriftlichen Verträgen mit den Kunden. ABER: Mangelhafte AGB und fehlende Verträge können im Fall von Unstimmigkeiten schnell zum Scheitern eines Projektes führen und damit – wie ich es selbst in der Praxis immer wieder erlebe – zu finanziellen Verlusten.
Nina Diercks, Rechtsanwältin und Gründerin des Social Media Recht Blogs kennt dieses Problem ebenfalls sehr gut. In einem zweiteiligen Beitrag macht sie deshalb auf mögliche Fehlerquellen in AGBs und Agenturverträgen aufmerksam und gibt Empfehlungen zu deren Ausgestaltung. Mein Fundstück der Woche.
Die Laissez-faire-Einstellung von Agenturen bezüglich eines so wichtigen Themas wie der rechtlichen Absicherung von Projekten führt die Autorin in ihrem Artikel „Agenturvertrag? Allgemeine Geschäftsbedingungen? – Muss das sein?!?“ im Wesentlichen auf zwei Punkte zurück: Einmal wäre da die Unkenntnis von Risikofaktoren, die ein Projekt gefährden können. Andererseits herrscht bei den Verantwortlichen oft die Meinung, die Auftragsbestätigung würde zur Absicherung bereits ausreichen.
In der Folge fristen die AGB von Agenturen oft ein Schattendasein und auch den Verträgen wird keine allzu große Aufmerksamkeit zuteil. Im Ernstfall kann das aber zum Problem werden: Dann nämlich, wenn die Vorstellungen von Auftraggeber und Auftragnehmer voneinander abweichen. Kann dann nicht auf schriftlich festgehaltene Vereinbarungen zurückgegriffen werden, enden solche Streitigkeiten nicht selten vor Gericht.
Um Agenturen auf Mängel in AGB und Verträgen hinzuweisen, zeigt Nina Diercks zahlreiche mögliche Fehlerquellen in Projekten auf und gibt wertvolle Hinweise, welche Punkte in schriftlichen Vereinbarungen dringend berücksichtigt werden sollten. Folgende Themen werden in dem Beitrag angesprochen:
Meine eigenen Erfahrungen aus vielen Schadenfällen bestätigen, dass die von Nina Diercks genannten Punkte in der Praxis häufig zu Zerwürfnissen mit dem Kunden führen. Das zeigt, dass sich Agenturen und gerade auch Freiberufler bislang noch nicht hinreichend mit den Risiken des Arbeitens „auf Zuruf“ auseinandergesetzt haben. Zum Thema Nutzungsrechte an eigenen Werken habe ich beispielsweise erst vergangene Woche einen Artikel auf meinem Blog veröffentlicht: Ausschließliches Nutzungsrecht abgeben und das Design trotzdem als Referenz verwenden? Ein interessantes Gerichtsurteil für Kreative.
Sich mit Vertragsgestaltung zu beschäftigen, mag Kosten verursachen und Zeit beanspruchen, in der eine neue Idee entwickelt, ein Produkt designt, eine Kampagne weitergesponnen werden kann – sinnvoll ist es trotzdem. Letztendlich können sich einmal vernünftig aufgesetzte AGB oder ein fundierter Vertrag schnell refinanzieren, wenn dadurch die ein oder andere Diskussion und Streitigkeit mit dem Kunden vermieden werden kann.
DESHALB:
» Agenturvertrag? Allgemeine Geschäftsbedingungen? – Muss das sein?!? (Teil 1)
» Agenturvertrag? Allgemeine Geschäftsbedingungen? – Muss das sein?!? (Teil 2)
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