Kein Zutritt für Pöbler, Querulanten und Schleichwerber! Wer im Web ein Forum betreibt, ist nicht nur „Mädchen für alles“, sondern auch virtueller Türsteher. Um Trolle und Co. am Wüten zu hindern, können Forenbetreiber ein digitales Hausverbot verhängen…oder doch nicht? Ein ungewöhnliches Urteil bringt nun große Unsicherheit über die Pflichten und Rechte von Forenbetreibern.
Das Amtsgericht Kerpen wirft mit seiner Entscheidung die Frage auf, was ein Forenbetreiber denn nun in solchen Fällen machen soll und was nicht…
Forenbetreiber sollten dafür sorgen, dass die Nutzungsbedingungen in ihren Foren eingehalten werden. Beleidigende oder sonstige gegen Rechte verstoßende Kommentare müssen sie sofort löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie als Mitstörer haften: es drohen Unterlassungsansprüche und teure Abmahnungen. So weit, so klar. Kommen wir zu dem Fall, der mich aufhorchen ließ.
Das Amtsgericht Kerpen (Urteil vom 10.04.2017, Az: 102 C 297/16) beschäftigte sich mit der Frage, ob Forenbetreiber Nutzer einfach aus ihren Foren ausschließen dürfen. In dem Fall hat ein Mann sich in einem Internetforum angemeldet, das sich mit Drohnen beschäftigt. Damit hat er die Nutzungsbedingungen akzeptiert, die unter anderem regeln, dass werbliche Beiträge nur nach Rücksprache und Erlaubnis des Forenbetreibers gepostet werden dürfen. Daran hielt sich der Nutzer nicht und veröffentlichte Posts, die Werbung für einen bestimmten Drohnenhersteller enthielten.
Der Forenbetreiber reagierte sofort und schränkte die Nutzungsrechte des Mannes so ein, dass er nur noch andere Posts lesen, aber selber keine mehr veröffentlichen konnte. Auch seine privaten Nachrichten konnte er nicht mehr lesen. Nicht mit mir, dachte der Nutzer und zog vor Gericht.
Das Amtsgericht Kerpen gab dem Mann Recht und beurteilte die Beschränkung seines Nutzerkontos als unzulässig. Die Begründung: Mit der Anmeldung in dem Forum kam zwischen Betreiber und Nutzer ein Vertrag mit Rechten und Pflichten zustande, der nicht einseitig wieder geändert werden kann. Seine Nutzungsbedingungen brachten dem Betreiber vor Gericht auch nichts, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen würden.
Der Forenbetreiber hätte den Vertrag also kündigen müssen. Um einen Account zu sperren oder zu löschen, wäre eine außerordentliche Kündigung nötig gewesen. Dafür fehlte jedoch die vorherige Abmahnung. Der Forenbetreiber hätte den Nutzer also nach Ansicht des Gerichts erst auffordern müssen, seine werbenden Posts zu unterlassen. In schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel Straftaten, kann auf eine Abmahnung verzichtet werden. Solch einen Fall sah der Richter hier aber nicht.
Ja und was ist mit einer ordentlichen Kündigung? Klar, das geht, aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist – in diesem Fall sechs Monate. Und die muss der Forenbetreiber dem Nutzer nun gewähren, sagt das Gericht. Das Ende der Geschichte: Das Amtsgericht Kerpen verurteilte den Forenbetreiber dazu, dem Kläger für die nächsten sechs Monate noch vollen Zugriff auf seinen Account zu geben.
Das Urteil zeigt, dass Forenbetreiber auf einem schmalen Grat balancieren. Zum einen sollen sie ihre Augen überall haben und aufpassen, dass sie wegen Posts in ihren Foren nicht in die Haftungsfalle tappen, zum anderen gilt das virtuelle Hausrecht nicht grenzenlos. Nutzerrechte einschränken oder Nutzer aus dem Forum kicken, das geht nicht einfach so – Vertragliche Rechte können das virtuelle Hausrecht übertrumpfen.
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