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Fundstücke
Google Analytics: Legal ist nicht gleich rechtssicher. Nutzungsvoraussetzungen und das SEO-Dilemma
Googles Analytics ist datenschutzkonform. Diese Nachricht sorgte vergangene Woche bei Webmastern, SEO-Experten, Betreibern von Internetseiten und Social Media Marketern für erleichtertes Aufatmen. Doch auch, wenn Google Analytics nach jahrelanger Diskussion nun (zumindest vorläufig) von den Datenschützern abgesegnet ist: Rechtliche Stolpersteine bleiben – legal ist nicht gleich rechtssicher. Denn nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, betreibt Google Analytics auch beanstandungsfrei.
Welche das sind, hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke unter dem juristischen Blickwinkel aufgedröselt. Dazu stellt er kostenlos Muster für die geforderte Datenschutzerklärung zur Verfügung. Einen ganz anderen Fokus setzt SEO-Experte Alexander Geißenberger. Er packt das Problem an, dass mit der Neuregelung nun alle erhobenen Altdaten gelöscht werden müssen – und zeigt Lösungsvorschläge auf. Meine Fundstücke der Woche.