Mit wenigen Klicks ist das Bildmaterial hochgeladen. Die Resonanz ist erstaunlich: Rasend schnell verbreiten sich die Fotos im Netz. Weniger schön: Der entsetzte Urheber, der nicht weiß, wie er dieses Treiben unterbinden soll, denn Nutzungsrechte hat er nicht eingeräumt… In vielen Beiträgen auf diesem Blog habe ich darüber geschrieben, wie schnell in der Praxis Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden können – ohne dass dies mit „böser Absicht“ forciert wurde – und wie Ihr Euch als Dienstleister im Kreativ-/Medien-Bereich mit einer Berufshaftpflicht absichern können.
Doch es gibt auch die andere Seite: Jene, deren geschützte Werke ohne Lizensierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein Schicksal, vom dem nicht nur der eine oder andere freiberufliche Fotograf unter Euch berichten kann. Wie Ihr Euch als Urheber gegen unerlaubte Nutzung – privat oder im beruflichen Bereich – wehren können, dazu habe ich einen richtig guten Service-Artikel auf dem Blog „Recht am Bild“ gefunden. Mein Fundstück der Woche.