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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Schlagwort: Rechtsverletzung

Screenshot Neukunden Magnet Blog
Fundstücke

Interview: Risiken und Nebenwirkungen in der Akquise

Eigenmarketing wird immer wichtiger im knallharten Projektgeschäft. Denn heute zählen nicht mehr nur Expertenkenntnisse und besondere Skills, sondern auch, wie und wo man diese gegenüber neuen Auftraggebern und Kunden vermarktet. Und welches Medium eignet sich dafür besser, als das Internet? Eben. Also munter drauflos – und rein getappt in die Rechtsverletzung. Denn wer sich nicht der rechtlichen Stolperfallen im Zusammenhang mit der Akquise im Netz bewusst ist, dem flattert schnell eine Abmahnung ins Haus. Und dann ist es zu spät…

Ein Thema für das mich Marketing-Experte Thomas Kilian für seinen Blog neukunden-magnet interviewt hat. Da seine Fragen thematisch sehr gut in meinen Blog passen, stelle ich Euch den Beitrag auch hier vor.

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Fundstücke

Wissen kompakt: Risiken der App-Entwicklung aus juristischer und versicherungstechnischer Sicht

Die rechtlichen Risiken in puncto App-Entwicklung sind nicht ohne. Ein Thema, das viele freiberufliche App-Entwickler auf dem Schirm oder damit sogar schon böse (= teure) Erfahrungen gemacht haben. Doch welche rechtlichen Stolperfallen gibt es eigentlich konkret – und wie können Fallstricke in der Praxis vermieden werden? Und was ist, wenn trotz aller Vorsicht doch ein Schaden passiert: Welche Anforderungen müsste eine Haftpflicht erfüllen, die den App-Entwickler im Ernstfall auch wirklich schützt?

Zwei Themen, zweimal Wissen kompakt: Für die aktuelle Ausgabe der Printmagazins textintern haben Rechtsanwalt Thomas Schwenke und ich einen Gastbeitrag geschrieben, der APP-Entwicklung aus juristischer und versicherungstechnischer Sicht beleuchtet. Exklusiv für meine Blog-Leser hat mir der Verlag den Artikel auch als PDF zur Verfügung gestellt. Mein Fundstück der Woche.

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note
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Rechtswissen kompakt: Was Freiberufler und Unternehmen in punkto Markenrecht wissen sollten

Wer sich im Web mit einer eigenen Seite präsentiert, ein Social Media Profil anlegt oder andere Kanäle zu Marketing nutzt: Früher oder später stolpern Freiberufler und Unternehmen über das Markenrecht. Und das ist komplex. Denn davon sind nicht nur Marken umfasst, die bereits beim Markenamt registriert wurden. Das zeigen zum Beispiel der Werktitelschutz oder als Bildmarke eingetragene Symbole – die eben nicht „mir nichts, dir nichts“ einfach für eigene Zwecke verwendet werden dürfen.

Guter Rat ist also teuer – oder kostete zumindest einige Leseminuten Zeit. Etwa, um sich den Artikel von Rechtsanwalt Thomas Schwenke zu Gemüte zu führen. Darin vermittelt der Experte wichtiges Grundwissen in punkto Markenrecht und rechtssicheres Marketing. Mein Fundstück der Woche.

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Infografik Lizenzfreie Bilder Martin Mißfeldt
Fundstücke

Infografik: Lizenzfreie Bilder aus Stockarchiven richtig verwenden – So geht`s

Witzig. Wichtig. Informativ. Das waren meine ersten Gedanken, als ich die Infografik: „Lizenzfreie Fotos – Was beachten?“ von SEO- und Web-Experte Martin Mißfeldt im Netz entdeckt habe. Sie bringt auf den Punkt, was bei der Verwendung von Fotos aus „Stockarchiven“ wie Fotolia, aboutpixel & Co. beachtet werden muss. Und nicht nur das: Mit humorigen Bildern erklärt sie anschaulich den Ursprung des Urheberrechts – und warum „Nutzungslizenz“ nicht gleichzeitig bedeutet, mit dem entsprechenden Bild machen zu können, was man will.

Mein Fundstück der Woche.

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Cover SMMuR schwenke
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Social Media Marketing und Recht: Ein Buch für alle, die im Netz unterwegs sind

Endlich ist es da: das Buch „Social Media Marketing & Recht“ von Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Und abgesehen davon, dass ich darin selbst mit einem Interview vertreten bin, gibt es noch viele andere Gründe, das Buch als wichtigen Ratgeber zu empfehlen: So hat es mir bei der der Planung des Facebook-Gewinnspiels meines Portals nicht nur sehr weitergeholfen, sondern mich auch davor bewahrt, in die eine oder andere rechtliche Falle zu tappen. Praxistest bestanden.

Warum das Buch bei keinem Social Media Marketer – und übrigens auch allen anderen, die im Netz unterwegs sind – nicht fehlen darf, darum geht es im heutigen Beitrag. Mein Fundstück der Woche.

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Fotolia XS
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Was tun bei einer Abmahnung? Die erste-Hilfe-Taschenfibel gibt Antworten

Und plötzlich liegt er auf dem Tisch: Der Brief mit der anwaltlichen Abmahnung. Was nun?! Die Abmahnung auf die leichte Schulter zu nehmen ist genauso wenig ratsam, wie in überstürzte Panik zu geraten. Auch Ignorieren im Sinne von Aussitzen bringt beim Thema Abmahnung leider nur in den seltensten Fällen den gewünschten Erfolg. Doch wie solltet Ihr Euch im Ernstfall verhalten? Und wie könnt Ihr feststellen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist?

Im Internet habe ich zu diesem hochaktuellen Thema eine Art Info- bzw. Verhaltens-Guide gefunden: Das kostenlose E-Book „Abgemahnt? Die erste-Hilfe-Taschenfibel“ von Thomas Seifried. Auf 24 Seiten klärt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf – mit vielen aktuellen Rechtsbeispielen und hilfreichen Tipps. Und da vorher informieren immer besser ist, als nachher den Schaden zu haben, ist die Taschenfibel mein Fundstück der Woche.

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Per Formular zum eigenen Recht – Wie sich Urheber im Netz wehren können

Mit wenigen Klicks ist das Bildmaterial hochgeladen. Die Resonanz ist erstaunlich: Rasend schnell verbreiten sich die Fotos im Netz. Weniger schön: Der entsetzte Urheber, der nicht weiß, wie er dieses Treiben unterbinden soll, denn Nutzungsrechte hat er nicht eingeräumt… In vielen Beiträgen auf diesem Blog habe ich darüber geschrieben, wie schnell in der Praxis Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden können – ohne dass dies mit „böser Absicht“ forciert wurde – und wie Ihr Euch als Dienstleister im Kreativ-/Medien-Bereich mit einer Berufshaftpflicht absichern können.

Doch es gibt auch die andere Seite: Jene, deren geschützte Werke ohne Lizensierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein Schicksal, vom dem nicht nur der eine oder andere freiberufliche Fotograf unter Euch berichten kann. Wie Ihr Euch als Urheber gegen unerlaubte Nutzung – privat oder im beruflichen Bereich – wehren können, dazu habe ich einen richtig guten Service-Artikel auf dem Blog „Recht am Bild“ gefunden. Mein Fundstück der Woche.

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Basiswissen auf der „Blog-Speisekarte“: Grundlagen zur Berufshaftpflicht für Freiberufler

Haftungsrisiken bei der Nutzung von YouTube, Facebook & Co, echte Schadenfälle aus der IT-Praxis und Fach-Interviews mit Experten aus der Szene: In diesem Jahr ging es auf meinen Blog um viele Detailaspekte rund um das Thema Berufshaftpflicht – und natürlich – Nomen est Omen – die Absicherung von Vermögensschäden. Was ich beim Surfen im Internet allerdings immer wieder feststelle: Meistens sind es grundlegende Fragen, die in den Foren „herumgeistern“ und die User beschäftigen. Etwa „Was macht eigentlich eine Berufshaftpflicht? Sichert sie auch Rechtsverletzungen ab? Auf welche Kriterien muss ich achten? Und kann ich mir so einen Schutz überhaupt leisten?“

Pünktlich zum Jahresende heißt es deshalb „Back to the Roots“: Diese Woche stehen Grundlagen und Basiswissen zur Berufshaftpflicht für Freiberufler im Bereich IT und (New) Media auf der „Blog-Speisekarte“.

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Update: Neuauflage kostenloses Skript „Internetrecht“ von Professor Hoeren

Alles neu macht in diesem Fall der Monat Oktober – pünktlich zu Semesterbeginn: Professor Thomas Hoeren, Deutschlands wohl bekanntester Experte in punkto Web 2.0-Recht, hat sein kostenloses Downloadskript „Internetrecht“ aktualisiert. Die mittlerweile 16. Auflage des knapp 580 Seiten starken Werkes klärt auf über rechtliche Fallstricke im Internet und ist damit Pflichtlektüre für alle, die mit dem Internet zu tun haben – vom Blogger, Social Media Marketer und Webworker bis hin zum App-Entwickler.

Mit welchen Neuerungen die aktualisierte 16. Auflage des populären Skripts aufwartet, das will ich kurz vorstellen. Mein Fundstück der Woche.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.