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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Schlagwort: Vermögensschaden

Thomas Schwenke Videointerview Förderland
Fundstücke

Videointerview und Beitrag zum Markenrecht: Geballtes Rechtswissen für Gründer und Start-Ups

Wer als Gründer in den Start-Löchern sitzt, sollte eines vermeiden: Einen vorschnellen Fehlstart. Denn nur wer sich informiert und präventiv vorgesorgt hat, dem ist die halbe Miete sicher, wenn es darum geht, die eine oder andere rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Denn vor allem in der Start-Up-Phase können sich Fehltritte (= berufliche Fehler und deren teure finanzielle Folgen) als existenzbedrohend entwickeln…

Die beste Waffe gegen Fehltritte, ist die richtige Information. Und die gibt es im Videointerview mit Rechtsexperte Thomas Schwenke auf Förderland.de, in dem er über klassische Stolpersteine bei der Unternehmensgründung spricht. Zudem hat der Experte einen Beitrag zum Markenrecht für Gründer geschrieben. Meine Fundstücke der Woche.

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Screenshot Neukunden Magnet Blog
Fundstücke

Interview: Risiken und Nebenwirkungen in der Akquise

Eigenmarketing wird immer wichtiger im knallharten Projektgeschäft. Denn heute zählen nicht mehr nur Expertenkenntnisse und besondere Skills, sondern auch, wie und wo man diese gegenüber neuen Auftraggebern und Kunden vermarktet. Und welches Medium eignet sich dafür besser, als das Internet? Eben. Also munter drauflos – und rein getappt in die Rechtsverletzung. Denn wer sich nicht der rechtlichen Stolperfallen im Zusammenhang mit der Akquise im Netz bewusst ist, dem flattert schnell eine Abmahnung ins Haus. Und dann ist es zu spät…

Ein Thema für das mich Marketing-Experte Thomas Kilian für seinen Blog neukunden-magnet interviewt hat. Da seine Fragen thematisch sehr gut in meinen Blog passen, stelle ich Euch den Beitrag auch hier vor.

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Keine dufte Angelegenheit: IT-Dienstleister haftet für falsch importierte Preisliste im Webshop

Online-Shops, bei denen es Konsum- und Beautyartikel günstiger als zur unverbindlichen Preisempfehlung gibt, boomen bei Schnäppchenjägern. Klar, wer freut sich nicht, wenn er ein Produkt günstiger als normal bekommen kann. In diesem Fall allerdings etwas zu günstig: Weil der mit der Programmierung des Online-Shops beauftragte IT-Dienstleister falsche Preise importierte, gab es diverse Parfüms sogar noch unter dem Einkaufspreis. Ein Fehler, der zwar die Kunden freute – den Auftraggeber allerdings weniger. Und plötzlich standen knapp 4.000 Euro Umsatzausfall im Raum…

Um diesen konkreten Schadenfall geht es diese Woche auf meinem Blog – und darum, wie sich IT-Dienstleister und IT-Freelancer absichern können, wenn ihre Kunden durch sie finanzielle Einbußen wie einen Umsatz- und Gewinnausfall erleiden.

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Schluss mit Vorurteilen: Was im Bereich Luft-, Raumfahrt, Militär, Rüstung, Automotiv und Medizintechnik tatsächlich versichert werden kann

Dann und wann stecke ich meine Nase in verschiedene Internet-Foren, um mich darüber schlau zu machen, welche Themen die User in punkto Versicherungsschutz interessiert. Immer wieder stolpere ich dabei über Fragen zur Versicherbarkeit von Tätigkeiten in speziellen IT-Bereichen wie Luft-, Raumfahrt, Militär, Rüstung, Automotiv und Medizintechnik – gleichzeitig aber leider auch über viele Missverständnisse.

Grund genug, ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten, mit einigen Vorurteilen aufzuräumen – und unter die Lupe zu nehmen, was momentan „State of the Art“ ist: Diese Woche steht deshalb im Fokus, was nach derzeitigem Stand in solchen speziellen IT-Kernbereichen tatsächlich versichert werden kann – und was nicht.

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Sängerin stürzt und der IT-Experte hat Schuld: Warum die IT Versicherung auch Personenschäden abdecken sollte

Es ist der Höhepunkt des Auftritts: In schwindelerregender Höhe singt die Opernsängerin ihren Part. Doch die bewegliche Bühne, mit der sie nach oben fährt, kippt immer weiter – bis sich die Darstellerin nicht mehr halten kann und fünf Meter in die Tiefe stürzt. Vor den Augen der entsetzten Zuschauer. Und das alles nur, weil die Steuerungssoftware eines IT-Experten versagt hatte … Es ist ein tragischer Personenschaden, wie er mir in meiner Praxis als Versicherungsmakler auch schon begegnet ist.

„Aus der Praxis inspiriert“: Unter diesem Motto stelle ich seit einigen Wochen echte Schadenfälle vor. Im siebten (und letzten) Teil schildere ich, wie es zu dem unglücklichen Unfall kommen konnte – und warum es in den Bedingungen der IT Versicherung keine Stolperfallen wie „Experimentier- und Erprobungsklauseln“ geben sollte.

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„Zu dir, oder zu mir?“: Wenn die Verwendung geschützter Werktitel unangenehme rechtliche Konsequenzen haben kann

Drei Gläser Wein später… Vorsichtig streicht er ihr eine Haarsträhne aus dem Gesicht. Ihr Augenaufschlag ist vielversprechend. Zwei Menschen, zwei Blicke, ein Moment. Er beugt sich langsam vor, berührt ihre Wange. „Zu dir, oder zu mir“, flüstert sie leise in sein Ohr… „Schnitt!“, ruft der Regisseur. Die Trailer-Szene für die neue Serie „Zu dir, oder zu mir“ ist im Kasten.

Der Titel, das Konzept, ein junges Team – die Serie soll ein voller Erfolg werden. Doch zwei Wochen später flattert den Produzenten eine Abmahnung ins Haus. Nicht etwa von Sittenwächtern, die gegen die eindeutige Szene etwas auszusetzen haben – sondern wegen des Verstoßes gegen den (Werk)Titelschutz. Was es mit dieser Form des Markenrechts auf sich hat und welche unglaublich kuriosen Titel tatsächlich geschützt sind, nehme ich heute in den Fokus. Mein Fundstück der Woche.

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farewell
Fundstücke

Abmahnungen und Schadenersatz: Wenn Blogger aufhören (müssen) – zum Abschied von Oliver Stör

Dreimal flatterte Blogger Oliver Stör in diesem Jahr Post vom Anwalt ins Haus, dreimal ging es darin um Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen. Nun hat Stör seine Konsequenzen gezogen – und nach neun Jahren seinen Abschied vom Bloggen bekanntgegeben. Ein Fall, der nicht nur in der Blogger-Szene die Diskussion über den „Abmahnwahn“ im Internet wieder aufgerollt hat. Und der zeigt, wie viele juristische Stolperfallen im Spannungsfeld von Urheberrecht, korrekter Zitierweise und freier Meinungsäußerung lauern können.

Warum Oliver Stör jetzt aufgegeben hat, bis auf sein allererstes Posting sogar alle Beiträge auf seinem Blog entfernt hat, darüber hat er mit Autor Christian Wolf auf dem Basic Thinking Blog gesprochen. Das ehrliche und traurige Interview – mein Fundstück der Woche.

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Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing: Das kostenlose E-Book von Schwenke & Dramburg klärt auf

Die Liste der Haftungsrisiken von Facebook, YouTube, Twitter & Co ist lang. Darüber habe ich bereits in vielen Beiträgen in diesem Blog berichtet – auch, um zu zeigen, dass es erst gar nicht so weit kommen muss. Das haben sich auch die Rechtsanwälte Sebastian Dramburg und Thomas Schwenke aus Berlin gedacht: Ihr kostenloses E-Book „Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing“ klärt über Haftungsrisiken im Social Web auf. Mit seinen knapp 100 Seiten ist das Skript ein toller Leitfaden für alle Web 2.0-User. Mein Fundstück der Woche.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.