Schlagwort: Abmahnung

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Bevor der Anwalt dreimal klingelt: Jetzt 10 Minuten Zeit nehmen, Abmahncheck durchgehen und die eigene Webseite langfristig absichern

Abmahnrisiken minimieren – wie ein fehlendes Impressum, Rechtsverletzungen bei Google AdSense, fehlerhafte AGB oder kein Copyright bei Bildern: Mit dem Abmahncheck von eRecht24 können Webseiten auf die 30 häufigsten Abmahnfallen geprüft werden. Kostenlos und mit gerade mal 10 Minuten Zeitaufwand.

Mein Fundstück der Woche.

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Kostenloser Leitfaden klärt auf: Rechtliche Stolperfallen im E-Mail-Marketing

Immer wieder landen bei mir Schadenfälle auf dem Tisch, bei denen ein gut gemeinter Marketing-Newsletter völlig nach hinten losgegangen ist. Und so bleibt vom wohl beliebtesten Marketing-Instrument aus Online-Handel und Co. am Ende oft nichts anderes übrig, als ein teuer abgemahnter Rechtsverstoß. Dabei lassen sich Abmahnungen und Schadensersatz im Zusammenhang mit Newsletter-Marketing relativ gut vermeiden – wenn gewisse gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Welche das sind, dazu habe ich im Netz ein kostenloses Whitepaper gefunden.

Auf 17 Seiten erklärt der pdf-Leitfaden „Rechtliche Stolpersteine im E-Mail-Marketing“ von Martin Rätze und Olaf Groß (Trusted Shops) die gesetzlichen Vorschriften und bringt auf den Punkt, was Internetdienstleister beim Newsletter-Marketing beachten sollten. Mein Fundstück der Woche.

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Social Media Marketing und Recht: Ein Buch für alle, die im Netz unterwegs sind

Endlich ist es da: das Buch „Social Media Marketing & Recht“ von Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Und abgesehen davon, dass ich darin selbst mit einem Interview vertreten bin, gibt es noch viele andere Gründe, das Buch als wichtigen Ratgeber zu empfehlen: So hat es mir bei der der Planung des Facebook-Gewinnspiels meines Portals nicht nur sehr weitergeholfen, sondern mich auch davor bewahrt, in die eine oder andere rechtliche Falle zu tappen. Praxistest bestanden.

Warum das Buch bei keinem Social Media Marketer – und übrigens auch allen anderen, die im Netz unterwegs sind – nicht fehlen darf, darum geht es im heutigen Beitrag. Mein Fundstück der Woche.

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Was tun bei einer Abmahnung? Die erste-Hilfe-Taschenfibel gibt Antworten

Und plötzlich liegt er auf dem Tisch: Der Brief mit der anwaltlichen Abmahnung. Was nun?! Die Abmahnung auf die leichte Schulter zu nehmen ist genauso wenig ratsam, wie in überstürzte Panik zu geraten. Auch Ignorieren im Sinne von Aussitzen bringt beim Thema Abmahnung leider nur in den seltensten Fällen den gewünschten Erfolg. Doch wie solltet Ihr Euch im Ernstfall verhalten? Und wie könnt Ihr feststellen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist?

Im Internet habe ich zu diesem hochaktuellen Thema eine Art Info- bzw. Verhaltens-Guide gefunden: Das kostenlose E-Book „Abgemahnt? Die erste-Hilfe-Taschenfibel“ von Thomas Seifried. Auf 24 Seiten klärt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf – mit vielen aktuellen Rechtsbeispielen und hilfreichen Tipps. Und da vorher informieren immer besser ist, als nachher den Schaden zu haben, ist die Taschenfibel mein Fundstück der Woche.

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Internetrecht für Nicht-Juristen: Games-Anwalt Henry Krasemann klärt per You-Tube auf

Was im Netz in punkto Teilen, Einbinden, Nutzen, Hochladen und Co. erlaubt ist, das ist rechtlich hoch kompliziert. Wie war das jetzt nochmal mit dem Urheberrecht? Wann drohen Abmahnungen? Und auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert das Ganze? Fragezeichen zum Thema gibt es viele – verständliche Antworten leider nur wenige. Und nicht jeder kann und will sich in seiner Freizeit durch Gesetzestexte kämpfen. Gut, dass sich einige Experten auf die Fahne geschrieben haben, das Internetrecht auch für Nicht-Juristen verständlich zu machen. Wie Rechtsanwalt Henry Krasemann. Der „Games-Anwalt“ klärt in YouTube-Videos auf – informativ und amüsant.

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Datenschutz: Rechtliche Stolperfallen beim Newsletter-Marketing

Leise rieseln sie in die eMail-Fächer der Nation – gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit: Kunden-Newsletter mit Grüßen fürs neue Jahr und natürlich dem Hinweis auf das eigene Onlineportal oder die eigene Dienstleistung. Doch nicht nur kurz vor Heiligabend sind Newsletter ein beliebtes Marketing-Instrument. Klar, denn sie sind einfach, günstig, schnell – und eigenen sich prima dazu, viele Kunden gleichzeitig zu erreichen. Doch Vorsicht: Wer die strengen Regeln nicht beachtet, dem flattert schnell eine Abmahnung oder sogar Geldstrafe ins Haus – egal, ob großes Unternehmen, Werbeagentur oder „kleiner“ Freiberufler. So gehört der Newsletter zu einer der am häufigsten abgemahnten Formen des Marketings.

Doch wie den Überblick behalten? Antworten liefert Diplom-Wirtschaftsjurist Martin Rätze. In seinem Artikel „Rechtliche Stolpersteine bei der Newsletter-Werbung“ erklärt er anhand von Rechtsurteilen, was erlaubt ist und was nicht. Mein Fundstück der Woche.

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Update: Neuauflage kostenloses Skript „Internetrecht“ von Professor Hoeren

Alles neu macht in diesem Fall der Monat Oktober – pünktlich zu Semesterbeginn: Professor Thomas Hoeren, Deutschlands wohl bekanntester Experte in punkto Web 2.0-Recht, hat sein kostenloses Downloadskript „Internetrecht“ aktualisiert. Die mittlerweile 16. Auflage des knapp 580 Seiten starken Werkes klärt auf über rechtliche Fallstricke im Internet und ist damit Pflichtlektüre für alle, die mit dem Internet zu tun haben – vom Blogger, Social Media Marketer und Webworker bis hin zum App-Entwickler.

Mit welchen Neuerungen die aktualisierte 16. Auflage des populären Skripts aufwartet, das will ich kurz vorstellen. Mein Fundstück der Woche.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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