Schlagwort: Online-Shop

Keine dufte Angelegenheit: IT-Dienstleister haftet für falsch importierte Preisliste im Webshop

Online-Shops, bei denen es Konsum- und Beautyartikel günstiger als zur unverbindlichen Preisempfehlung gibt, boomen bei Schnäppchenjägern. Klar, wer freut sich nicht, wenn er ein Produkt günstiger als normal bekommen kann. In diesem Fall allerdings etwas zu günstig: Weil der mit der Programmierung des Online-Shops beauftragte IT-Dienstleister falsche Preise importierte, gab es diverse Parfüms sogar noch unter dem Einkaufspreis. Ein Fehler, der zwar die Kunden freute – den Auftraggeber allerdings weniger. Und plötzlich standen knapp 4.000 Euro Umsatzausfall im Raum…

Um diesen konkreten Schadenfall geht es diese Woche auf meinem Blog – und darum, wie sich IT-Dienstleister und IT-Freelancer absichern können, wenn ihre Kunden durch sie finanzielle Einbußen wie einen Umsatz- und Gewinnausfall erleiden.

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Fundstücke

Kostenloser Leitfaden klärt auf: Rechtliche Stolperfallen im E-Mail-Marketing

Immer wieder landen bei mir Schadenfälle auf dem Tisch, bei denen ein gut gemeinter Marketing-Newsletter völlig nach hinten losgegangen ist. Und so bleibt vom wohl beliebtesten Marketing-Instrument aus Online-Handel und Co. am Ende oft nichts anderes übrig, als ein teuer abgemahnter Rechtsverstoß. Dabei lassen sich Abmahnungen und Schadensersatz im Zusammenhang mit Newsletter-Marketing relativ gut vermeiden – wenn gewisse gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Welche das sind, dazu habe ich im Netz ein kostenloses Whitepaper gefunden.

Auf 17 Seiten erklärt der pdf-Leitfaden „Rechtliche Stolpersteine im E-Mail-Marketing“ von Martin Rätze und Olaf Groß (Trusted Shops) die gesetzlichen Vorschriften und bringt auf den Punkt, was Internetdienstleister beim Newsletter-Marketing beachten sollten. Mein Fundstück der Woche.

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Fundstücke

Update: Neuauflage kostenloses Skript „Internetrecht“ von Professor Hoeren

Alles neu macht in diesem Fall der Monat Oktober – pünktlich zu Semesterbeginn: Professor Thomas Hoeren, Deutschlands wohl bekanntester Experte in punkto Web 2.0-Recht, hat sein kostenloses Downloadskript „Internetrecht“ aktualisiert. Die mittlerweile 16. Auflage des knapp 580 Seiten starken Werkes klärt auf über rechtliche Fallstricke im Internet und ist damit Pflichtlektüre für alle, die mit dem Internet zu tun haben – vom Blogger, Social Media Marketer und Webworker bis hin zum App-Entwickler.

Mit welchen Neuerungen die aktualisierte 16. Auflage des populären Skripts aufwartet, das will ich kurz vorstellen. Mein Fundstück der Woche.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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