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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Schlagwort: e-commerce

Rechtsanwalt Thomas Schwenke
Hintergründe

„Die digitale Welt bringt neue Spielregeln mit sich“: Rechtsanwalt und Influencer Thomas Schwenke, zu Trends, Themen und neuen Risiken 2014

Wusstet Ihr, dass 2014 eine Verbraucherrechtsreform im Bezug auf Widerrufsrechtsbedingungen im E-Commerce auf Euch zukommt – und was das rechtlich bedeutet?! Rechtsexperte und Influencer Thomas Schwenke verrät uns, welchen Herausforderungen und neuen Risiken sich Freelancer und Unternehmen 2014 beim Business im WWW stellen müssen.

Nach dem Motto „Vergesst nicht Eure Rückendeckung!“ liefert er einen interessanten Blick hinter die rechtlichen Kulissen in der Praxis auch von Freelancern.

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Keine dufte Angelegenheit: IT-Dienstleister haftet für falsch importierte Preisliste im Webshop

Online-Shops, bei denen es Konsum- und Beautyartikel günstiger als zur unverbindlichen Preisempfehlung gibt, boomen bei Schnäppchenjägern. Klar, wer freut sich nicht, wenn er ein Produkt günstiger als normal bekommen kann. In diesem Fall allerdings etwas zu günstig: Weil der mit der Programmierung des Online-Shops beauftragte IT-Dienstleister falsche Preise importierte, gab es diverse Parfüms sogar noch unter dem Einkaufspreis. Ein Fehler, der zwar die Kunden freute – den Auftraggeber allerdings weniger. Und plötzlich standen knapp 4.000 Euro Umsatzausfall im Raum…

Um diesen konkreten Schadenfall geht es diese Woche auf meinem Blog – und darum, wie sich IT-Dienstleister und IT-Freelancer absichern können, wenn ihre Kunden durch sie finanzielle Einbußen wie einen Umsatz- und Gewinnausfall erleiden.

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newsletter
Fundstücke

Datenschutz: Rechtliche Stolperfallen beim Newsletter-Marketing

Leise rieseln sie in die eMail-Fächer der Nation – gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit: Kunden-Newsletter mit Grüßen fürs neue Jahr und natürlich dem Hinweis auf das eigene Onlineportal oder die eigene Dienstleistung. Doch nicht nur kurz vor Heiligabend sind Newsletter ein beliebtes Marketing-Instrument. Klar, denn sie sind einfach, günstig, schnell – und eigenen sich prima dazu, viele Kunden gleichzeitig zu erreichen. Doch Vorsicht: Wer die strengen Regeln nicht beachtet, dem flattert schnell eine Abmahnung oder sogar Geldstrafe ins Haus – egal, ob großes Unternehmen, Werbeagentur oder „kleiner“ Freiberufler. So gehört der Newsletter zu einer der am häufigsten abgemahnten Formen des Marketings.

Doch wie den Überblick behalten? Antworten liefert Diplom-Wirtschaftsjurist Martin Rätze. In seinem Artikel „Rechtliche Stolpersteine bei der Newsletter-Werbung“ erklärt er anhand von Rechtsurteilen, was erlaubt ist und was nicht. Mein Fundstück der Woche.

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internet
Fundstücke

Update: Neuauflage kostenloses Skript „Internetrecht“ von Professor Hoeren

Alles neu macht in diesem Fall der Monat Oktober – pünktlich zu Semesterbeginn: Professor Thomas Hoeren, Deutschlands wohl bekanntester Experte in punkto Web 2.0-Recht, hat sein kostenloses Downloadskript „Internetrecht“ aktualisiert. Die mittlerweile 16. Auflage des knapp 580 Seiten starken Werkes klärt auf über rechtliche Fallstricke im Internet und ist damit Pflichtlektüre für alle, die mit dem Internet zu tun haben – vom Blogger, Social Media Marketer und Webworker bis hin zum App-Entwickler.

Mit welchen Neuerungen die aktualisierte 16. Auflage des populären Skripts aufwartet, das will ich kurz vorstellen. Mein Fundstück der Woche.

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Fundstücke

webmaking – Magazin mit Praxiswissen für Webentwickler, Administratoren, Grafiker und Designer

Blogs, Portale, Nachrichtendienste: Wer sich als Freelancer im Bereich IT zu bestimmten Fachthemen informieren will, der findet im Internet meist alle Infos, die er braucht. Doch nicht nur dort: Auch offline liefern Magazine wichtigen Informations-Mehrwert – zugeschnitten auf die Zielgruppe und orientiert an der Praxis.

Wie „webmaking“, das neue Magazin für Webentwickler, Administratoren, Grafiker und Designer. Diesen Monat ist die erste Auflage erschienen. Höchste Zeit also, einen Blick auf die neue Fachzeitschrift zu werden. Mein Fundstück der Woche.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.